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 Namenswahl bei Heirat

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jepro69
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BeitragVerfasst am: 15.11.2017, 09:46    Namenswahl bei Heirat Antworten mit ZitatNach oben

Hallo an Alle hier =)

Ich habe folgende Frage, mit der Bitte, um Beantwortung.

Wie stellt sich die Namensgebung bei Heirat in Deutschland / Europa dar?

Welche Kombinationen sind möglich, was ist alles erlaubt bzw was nicht gestattet?

Als Beispiel sollte dienen Nguyễn Văn Sơn + Max Mustermann

Wird bei heirat der vietnamesische Name zwangsläuft erstmal umgedreht?
Wenn ja, Van Son Nguyen oder Son Van Nguyen?
Wie kann oder wird dieses dann mit Max Mustermann kombiniert?

Ich danke jetzt schon mal für Eure Tipps und Ja, die Frage ist ernst gemeint weil dieses Thema zeitnah ansteht Smilie

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 15.11.2017, 09:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn kein gemeinsamer Ehename gewählt wird bleiben die Namen so wie sie sind.
_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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jepro69
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BeitragVerfasst am: 15.11.2017, 10:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke für die Info =)

Grundsätzlich geht es ja um die Kombination der Namen, ergo wird eine Namensänderung gewünscht bzw eine Doppelnamenversion in Betracht gezogen.

Max Mustermann bleibt Max Mustermann und dann geht . . .

-Van Son Mustermann
-Son Van Mustermann
-Van Son Mustermann-Nguyen
-Son Van Nguyen-Mustermann

. . . oder oder oder? Sehr glücklich

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 15.11.2017, 10:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Dann musst du dich vom Standesamt beraten lassen.
Um einen Doppelnamen oder auch einen gemeinsamen Ehenamen zu bilden müsste der vietnamesische Name erstmal an das deutsche Namensrecht angeglichen werden. Dazu müsste der Mittelname entfallen.
Also Son Mustermann (-Nguyen) oder Son Nguyen-Mustermann.

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Guz
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BeitragVerfasst am: 15.11.2017, 14:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Namensänderung kann ja geschoben werden, wir haben es auch erst nach dem FZF-Visum gemacht (jedoch vor der Anmeldung im Bürgerbüro, damit gleich alles korrekt registriert wird).
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jepro69
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BeitragVerfasst am: 15.11.2017, 15:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke @garfield das war die entscheidende Info ,die ich brauchte.

@guz ja richtig, das mit dem zeitpunkt stimmt aber so wie ich mich kenne verdüse ich bestimmt irgendwas wichtiges, sodass folgekosten entstehen =)

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Micha L






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BeitragVerfasst am: 15.11.2017, 16:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Praktisch ist es in D vorteilhaft, den deutschen Familiennamen anzunehmen, bzw. zu behalten.
Das merkt meine Frau immer wieder.

Deswegen geben auch vietnamesische Eltern ihren hier geborenen Kindern neuerdings gern deutsche Vornamen.
Idealvorstellung können im weiteren Leben hinderlich sein. Das ist die ungeschminkte Wahrheit.

Ohnehin wird der vn Ehepartner seinen alten Namen nicht los.
Im Paß steht primär nur der bisherige Name und auf einer anderen Seite der Vermerk über den neuen Familiennamen.

(Übrigens mag ich Hello Kitty. Hab mir gerade in Japan eine im Kimono gekauft Lachen )

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GerdM
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BeitragVerfasst am: 16.11.2017, 20:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Meine Frau hat meinen Namen angenommen.

Im Pass steht noch ihr alter Name mit besagten Vermerk. Ich hoffe, wenn wir demnächst nach Vietnam fliegen, gibt das keine Probleme, da ich die Tickets auf ihren neuen Namen gebucht habe. Wir nehmen daher sicherheitshalber eine Kopie der Eheurkunde mit.

Aufenthaltstitel läuft natürlich auch auf den neuen Namen.

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Micha L






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BeitragVerfasst am: 16.11.2017, 23:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wir sind damit x mal ohne Problem nach Vietnam gereist...............
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Morslamarder
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BeitragVerfasst am: 05.02.2018, 14:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Da würde ich auch zum Amt gehen und nachfragen. Die werden das mit Sicherheit beantworten
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htmivn
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BeitragVerfasst am: 23.02.2018, 12:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wie kommt denn der neue Familienname in ihren VN Pass? Neuen Pass beantragen?

Was passiert mit dem Aufenthaltstitel? Muss man den auch anpassen lassen?

Wieso muss der Mittelname entfallen? Man darf in D doch mehrere Vornamen haben, so dass man beides ins Vornamenfeld schreiben könnte.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 23.02.2018, 13:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@htmivn,

es gibt eine Boardsuche, die auch einige Threads zu dem Thema findet Winken
Zitat:
Wie kommt denn der neue Familienname in ihren VN Pass? Neuen Pass beantragen?

Da Vietnam keine Namensänderung in seinen Gesetzen kennt überhaupt nicht. Allerdings gibt es die Möglichkeit, das die Botschaft einen Stempel "New Name after Marriage" im Pass anbringt.
Zitat:
Was passiert mit dem Aufenthaltstitel? Muss man den auch anpassen lassen?

Der Aufenthaltstitel wird auf den Namen im Pass ausgestellt. Wenn es den Stempel im Pass gibt auf den deutschen Namen, ansonsten auf den vn Namen und im Zusatzfeld steht dann "Trägt im Geltungsbereich des Personenstandsgesetzes den Namen XY"
Zitat:
Wieso muss der Mittelname entfallen? Man darf in D doch mehrere Vornamen haben, so dass man beides ins Vornamenfeld schreiben könnte.

Weil bei der Namensänderung der Standesbeamte eigenverantwortlich entscheidet, ob der Mittelname dem Vornamen zugeteilt wird oder dem Familiennamen und deshalb entfällt. Van und Thi entfallen immer, bei anderen Namen mal so mal so.

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GerdM
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BeitragVerfasst am: 24.02.2018, 22:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Bei meiner Frau ist weder der Mittelnamen noch das Thi entfallen, Heirat letzten Sommer.
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 25.02.2018, 09:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Bei der Wahl des Familiennamens nach deutschen Recht muss vorher der ausländische Name an das deutsche Recht angepasst werden. Dazu wird im Falle VN Das erste Wort des vn Manens zum Familiennamen erklärt und der Mittelname entfällt oder wird zum Vornamen erklärt. Namendbestandsteile die das Geschlecht (wie Thi oder Van) anzeigen sollen entfallen. Was im Endeffekt gemacht wird, entscheidet allerdings der Standesbamte jedesmal eigenverantwortlich und eine Entscheidung dazu kann nicht eingeklagt werden.

Wenn man sich nicht zu einem gemeinsamen Ehenamen entschließt bleibt mit der Namensführung alles beim alten.

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htmivn
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Anmeldungsdatum: 22.10.2017
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BeitragVerfasst am: 25.02.2018, 09:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wieso muss der ausländische Name dem deutschen Namensrecht angepasst werden?

https://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_(Deutschland)#Eheschlie%C3%9Fung
"Auch ausländische Doppelnamen können zum Ehenamen bestimmt werden." Das hört sich für mich nicht danach an als müsse eine Namensanpassung stattfinden.

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