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AnhMap
Gast
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Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
17.11.2017, 18:00 Vaterschaftsanerkennung nach jahren? |
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hallo Leute, ich habe eine Frage an Forum.
zuerst zu mein person. ich habe seit 08/16 deutsche Pass. lebt zurzeit getrennt. ich bin zurzeit auf reise in Vietnam und habe erfahren das ich eine 3jährige kind mit eine frau habe. also seit 2014 hier habe ich noch die vietnamesische Staatsbürgerschaft. ich habe das aber nicht gewusst. meine frage ist: Kann ich die Vaterschaftsanerkennung machen? und was passiert mit mein kind und die mutter? also die mutter meines kind ist einverstanden mit den vaterschaftsanerkenung! mein kind hat zurzeit vietna. geburtsurkunde ohne vater und die mutter ist ledig.
danke im voraus.
Zuletzt bearbeitet von AnhMap am 17.11.2017, 18:13, insgesamt einmal bearbeitet
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Düsentrieb
Gast
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Anmeldungsdatum: 30.10.2017
Beiträge: 40
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Verfasst am:
17.11.2017, 18:12 (Kein Titel) |
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Hallo!
Du hast erst jetzt erfahren, dass du ein Kind hast? Nach drei Jahren?
Und die Mutter weiß, dass du jetzt einen deutschen Pass hast?
Du solltest dir absolut sicher sein, ob du tatsächlich der Vater bist. Sprich: Mach einen Vaterschaftstest.
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
17.11.2017, 18:16 (Kein Titel) |
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Durch Vaterschaftsanerkennung bekommt das Kind einen Vater in der Geburtsurkunde aber da es vor deiner Einbürgerung geboren wurde bekommt es keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Es hat allerdings das Recht zu dir nach D zu ziehen inkl. Mutter. Für beide muss kein Einkommen nachgewiesen werden, die Mutter würde eine Arbeitserlaubnis bekommen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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AnhMap
Gast
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Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
17.11.2017, 18:17 (Kein Titel) |
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hallo, danke für die antwort. ich habe auch schon gedacht ADN Test zumachen. wenn es wirklich mein kind ist. dann werde ich das machen. danke
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Düsentrieb
Gast
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Anmeldungsdatum: 30.10.2017
Beiträge: 40
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Verfasst am:
17.11.2017, 18:38 (Kein Titel) |
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Ja! Das ist ein extrem heikeles Thema, bei dem man ebenso extrem aufpassen muss.
Und Unterhalt ist auch einklagbar. Also in jedem Fall einen Test machen lassen.
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AnhMap
Gast
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Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
18.11.2017, 07:24 (Kein Titel) |
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hallo,
ich werde am Montag gleich test machen und wenn es alles richtig ist dann werde mit dem Botschaft kontaktieren für Vaterschaftsanerkennung. ich bin schon über 30, lebt getrennt und habe noch kein kind. das wäre super wenn das mein kind ist. ich werde wieder berichten.
mfg
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AnhMap
Gast
Geschlecht:
Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
18.11.2017, 16:34 (Kein Titel) |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Durch Vaterschaftsanerkennung bekommt das Kind einen Vater in der Geburtsurkunde aber da es vor deiner Einbürgerung geboren wurde bekommt es keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Es hat allerdings das Recht zu dir nach D zu ziehen inkl. Mutter. Für beide muss kein Einkommen nachgewiesen werden, die Mutter würde eine Arbeitserlaubnis bekommen.
hallo, ich habe mal eine frage: wenn ich jetzt gleich den ADN Test mache, glaube bzw. anerkenne die Botschaft das Ergebnis? oder soll ich liebe den Vaterschaftsanerkennung beantragen und die Botschaft verlangt von mir ADN Test zu machen? Mit freundlichen Grüßen danke
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
18.11.2017, 17:03 (Kein Titel) |
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Der Botschaft ist es in der Regel egal, ob du den Test machst. Es sei den du hast schon für fünfzig Kinder die Vaterschaft anerkannt. Aber da bekommst du eher Hausverbot in der Botschaft als das die einen Vaterschaftstest verlangen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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GerdM
Gast
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Alter: 44
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
Wohnort: Kassel
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Verfasst am:
18.11.2017, 18:19 (Kein Titel) |
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« AnhMap » hat folgendes geschrieben:
« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Durch Vaterschaftsanerkennung bekommt das Kind einen Vater in der Geburtsurkunde aber da es vor deiner Einbürgerung geboren wurde bekommt es keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Es hat allerdings das Recht zu dir nach D zu ziehen inkl. Mutter. Für beide muss kein Einkommen nachgewiesen werden, die Mutter würde eine Arbeitserlaubnis bekommen.
hallo, ich habe mal eine frage: wenn ich jetzt gleich den ADN Test mache, glaube bzw. anerkenne die Botschaft das Ergebnis? oder soll ich liebe den Vaterschaftsanerkennung beantragen und die Botschaft verlangt von mir ADN Test zu machen? Mit freundlichen Grüßen danke
Ich an deiner Stelle würde erst einmal auf Nummer sicher gehen, sprich DNS-Test.
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AnhMap
Gast
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Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
19.11.2017, 02:08 (Kein Titel) |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Der Botschaft ist es in der Regel egal, ob du den Test machst. Es sei den du hast schon für fünfzig Kinder die Vaterschaft anerkannt. Aber da bekommst du eher Hausverbot in der Botschaft als das die einen Vaterschaftstest verlangen.
hallo, danke für die Antwort. ich habe noch nie für wem die Vaterschaft gemacht. ich werde den Test zuerst machen um sicher zu sein dass das mein kind ist.wenn es alles richtig ist, dann bin ich über glücklich.
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Düsentrieb
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Anmeldungsdatum: 30.10.2017
Beiträge: 40
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Verfasst am:
19.11.2017, 16:38 (Kein Titel) |
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Ja, das ist gut so.
Wünsche dir alles Gute mit einem glücklichen Happy End für euch alle.
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AnhMap
Gast
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Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
23.11.2017, 05:21 (Kein Titel) |
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hallo allerseits, ich habe heute das Ergebnis bekommt. Es ist 99,99% meine Tochter. Ich habe gleich die Botschaft angerufen. Die Dame sagt: Der Test ist nur durch deutsche Institut anerkannt, ich kann aber die Vaterschaftsanerkennung bei vietnam. Behörde machen und danach die deutsche Botschaft anerkennt das auch.Danach wenn meine Tochter den Antrag auf FZF stelle, wenn die Deutsche Behörde ( Ausländersbehörde) DNA Test verlange wird das dann in Botschaft Speichel abgenommen.
Ich werde morgen gleich bei vietnam. Behörde nachfragen wegen Vaterschaftsanerkennung. ich bin aber erst mal glücklich das ich eine Tochter habe.
Ich werde dann weiter berichten!
mfg
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garfield2008
Moderator
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
23.11.2017, 06:42 (Kein Titel) |
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Du kannst vor deutschen Behörden eine Vaterschaftsanerkennung machen ohne DNA Test. Nur wenn die Behörde starke Zweifel hat kann sie einen Test verlangen. Das müsste sie dann aber begründen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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Rene
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Anmeldungsdatum: 18.07.2017
Beiträge: 67
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Verfasst am:
23.11.2017, 15:34 (Kein Titel) |
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Ich hoffe, Du nimmst die Mutter des Kindes auch mit.
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AnhMap
Gast
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Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
23.11.2017, 17:11 (Kein Titel) |
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die Mutter kann doch zur Ausübung der Personsorge mitkommen oder? mfg
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