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orego
Gast
Anmeldungsdatum: 22.05.2019
Beiträge: 3
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Verfasst am:
27.05.2019, 15:07 Namensführung |
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Hallo,
in der Beitrittserklärung (Einverständniserklärung oder Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung) steht eine bestimmte Frage (siehe Anhang)
Ich habe gehört, dass es Probleme geben könnte, wenn meine Verlobte meinen Nachnamen annimmt. Was kreuze ich denn am besten an? Soll ich keine Erklärung abgeben?
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
27.05.2019, 16:03 (Kein Titel) |
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Kreuz erstmal an, das ihr keine Erklärung zur Namensführung abgeben wollt. Wenn das Visum dann da ist und die Hochzeit ansteht kann man sich das noch überlegen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das nur Zeitverschwendung.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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GerdM
Gast
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
Wohnort: Kassel
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Verfasst am:
27.05.2019, 17:40 (Kein Titel) |
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Meine Frau hat meinen Nachnamen nach deutschem Recht angenommen. Das gab kein Problem. Nach vietnamesischen Recht hat sie ihren Familiennamen behalten.
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nui
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 21.09.2018
Beiträge: 82
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Verfasst am:
27.05.2019, 21:10 (Kein Titel) |
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analog bei mir und weder in VN noch in D deshalb Probleme gehabt, höchstens eine Nachfrage.
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