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dnguyen
Gast
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Anmeldungsdatum: 14.01.2016
Beiträge: 20
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Verfasst am:
22.05.2019, 23:55 Namen bei Geburt |
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Wir müssen bald zum Standesamt zur Geburtsanzeige.
Uns verwirrt es mit vielen vietnamesischen Vor-und Beinamen in deutschen Dokumenten.
Auf Formular zur Erklärung zum Namen des Kindes stehen uns bloß 2 Felder zur Verfügung:
Vornamen und Nachnamen
unser Kind soll auf vietnamesisch heißen:
Familienname: Nguyễn
Beiname: Ngọc
Vorname: Lan
Zusatz deutscher Name: Sandra
Welche folgende Kombination ist korrekt einzutragen?
Vorname: Ngoc Lan Sandra
Nachname: Nguyen
Vorname: Ngoc Sandra Lan
Nachname: Nguyen
Vorname: Sandra Ngoc Lan
Nachname: Nguyen
18 Jahre später sollte Frau Nguyen sowohl in vietnamesischem als auch in deutschem Rechtsverkehr ohne Schwierigkeiten mit ihrem Name haben,
A. Wenn sie in Vietnam:
Familienname: Nguyễn
Beiname: Ngọc
Vorname: Lan
B. Wenn sie in Deutschland:
wie??
Kann sie auch ihren späteren Dokumenten so verkürzt eintragen obwohl in ihrem geburtsurkunde so steht, zb. Nguyen Ngoc Lan Sandra? :
Vorname: Lan
Nachname: Nguyen
oder
Vorname: Ngoc
Nachname: Nguyen
oder
Vorname: Sandra
Nachname: Nguyen
oder
Vorname: Ngoc Lan Sandra
Nachname: Nguyen
Vielen Dank!
Edit by Garfield 2008: neue Frage neuer Thread
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
23.05.2019, 05:35 (Kein Titel) |
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Um das zu auch nur näherungsweise zu beantworten müsste man die Staatsangehörigkeiten der Eltern kennen. Wenn beide Eltern Vietnamesen sind musste man auch den Aufenthaltsstatus (aktueller Titel und Dauer des gesamten Aufenthalts in D) wissen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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dnguyen
Gast
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Anmeldungsdatum: 14.01.2016
Beiträge: 20
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Verfasst am:
23.05.2019, 06:03 (Kein Titel) |
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Hallo garfield,
Wir beide besitzen nur die vietnamesische Staatbürgerschaft.
Ich habe unbefristete Niederlassungserlaubnis, lebe hier seit 20 Jahren.
Meine Frau kam vor 2 Jahren per FamZusammenführung nach D. Hat zur Zeit 2 Jahre Aufenterlaubnis. Beide verheiratet in vietnam.
Mfg u vielen Dank!
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
23.05.2019, 15:36 (Kein Titel) |
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Ich gehe jetzt mal davon aus, das das Kind in Deutschland zur Welt kommt. Aufgrund deines Aufenthaltsstatus bekommmt das Kind beide Staatsangehörigkeiten. Daher wäre für die Namenswahl sowohl das deutsche wie auch das vietnamesische Recht möglich.
Die unkomplizierteste Variante wäre, für die Namensfindung das deutsche Recht zu wählen und bei den Namen auf einen vietnamesischen Mittelnamen b.z.w. das Thi zu verzichten.
In der Gebutsurtskunde wird dann Eingetragen:
Familienname: Nguyen
Vorname: Ngoc Lan Sandra
Das schöne an der Variante ist, das alle Urkunden und Pässe gleich aussehen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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GerdM
Gast
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
Wohnort: Kassel
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Verfasst am:
25.05.2019, 03:50 (Kein Titel) |
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Wäre als Vorname Sandra Ngoc Lan nicht besser, so ist der Rufname im Deutschen Sandra und im Vietnamesischen Lan.
Da meine Frau auch in freudiger Erwartung ist, werden wir das jedenfalls so machen:
Deutsch: <dt. Vorname> <viet. Vorname> <Familienname>
Vietnamesisch: <Familiename> <dt. Vorname> <viet. Vorname>
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
25.05.2019, 08:00 (Kein Titel) |
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Der Rufname muss nicht der erste Name bei mehreren Namen sein. Mein Rufname steht auch erst an zweiter Stelle im Pass
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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GerdM
Gast
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
Wohnort: Kassel
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Verfasst am:
25.05.2019, 18:50 (Kein Titel) |
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Möglich ist vieles, aber ich habe schon mehrfach gelesen, dass es z.B. beim Buchen eines Fluges etc. besser ist, wenn der erste Vor- und der Rufname übereinstimmt. Zudem gilt es ja hier, das Namesrecht zweier Staaten zu beachten.
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Micha L
Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am:
25.05.2019, 18:58 (Kein Titel) |
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Ich finde, Gerd hat richtig gewählt.
Behörden, Arbeitgeber, Versicherungen, Ärzte oder sonstwer in Deutschland registriert vor allem den an erster Stelle stehenden Vornamen und bei Vertrautem ist es für beide Seiten leichter.
Wer hierzulande sein Zuhause hat und seltener in Vietnam ist, der sollte es m. E. so machen.
Übrigens sind auch in Vietnam westliche Vornamen in Mode gekommen.
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Humanitaet
Gast
Geschlecht:
Alter: 71
Anmeldungsdatum: 01.03.2011
Beiträge: 346
Wohnort: Mannheim
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Verfasst am:
12.10.2020, 13:37 (Kein Titel) |
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mit dieser Schreibweise habe ich in den letzten Monaten für eine vietnamesische Familie zu kämpfen habe.
Die Familie möchte seiner Tochter den Namen Nguyễn Alina Lan Anh geben.
Die Standesbeamtin reklamiert:
Es ist in Vietnam nur einen Mittelnamen zulässig. Es ist hier nicht eindeutig den Mittelnamen zu erkennen, hat also die Ausstellung der Geburtsurkunde verweigert.
Ich habe versucht der Familie zu erklären: Der Name soll wie folgt geschrieben werden.
Nguyễn Lan Anh Alina geschrieben werden.
Die Familie besteht darauf, Nguyễn Alina Lan Anh zu geben.
Es hat 4 Monate gekostet, bis die Familie mit dem folgenden Namen einverstanden ist:
Familienname: Nguyễn
Mittelname : Lan
Vorname: Anh Alina
Erst danach bekommt die Familie die Geburtsurkunde.
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