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 Einbürgerung als "Vietnamese"

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Duc1979
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BeitragVerfasst am: 16.11.2021, 12:35    Einbürgerung als "Vietnamese" Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe Fragen zur Einb�rgerung.

Ich bin in Deutschland 1979 geboren, wohne in der nähe von Frankfurt am Main und habe kein Vietn. Nationalpass. Beide Eltern sind bzw waren vietnamesische Staatsb�rger (Fl�chtlinge) und hatten zuletzt die Deutsche Staatsb�rgerschaft.
Ich besitze den Grauen Reiseausweis f�r Ausl�nder der abgelaufen ist.
Mir wurde aktuell der Blaue Ausweis (Reiseausweis f�r Fl�chtlinge) ausgeh�ndigt. Sicherlich ein Fehler!

Wie kann ich am einfachsten die Deutsche Staatsb�rgerschaft erhalten?
Ich erf�lle nach � 10 StAG alle Punkte bis auf den bekannten Punkt, den Vietn. Nationalpa� zu beschaffen um im Anschlu� sich wieder ausb�rgern zu lassen.

1. Frage muss ich den Vietn. Pass beschaffen da der Blaue Ausweis nach � 8 StAG die Mehrstaatigkeit bei der Einb�rgerung "erlaubt"?

2. Sollte ich doch besser den Grauen Ausweis verlangen da der 10 Jahre g�ltig sein d�rfte mit unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Ich hoffe ich habe die Frage im richtigen Forum gestellt.
Danke vorab an alle Mitleser!

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 16.11.2021, 17:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Mir wurde aktuell der Blaue Ausweis (Reiseausweis f�r Fl�chtlinge) ausgeh�ndigt. Sicherlich ein Fehler!

Wahrscheinlich kein Fehler da deine Eltern inzwischen eingebürgert wurden und damit die Grundlage der Flüchtlingsanerkennung weggefallen ist da du nicht in VN geboren wurdest.

Du müsstest erstmal durch die vietnamesichen Behörden feststellen lassen, ob du überhaupt vietnamesischer Staatsbürger bist.
Dazu sind Geburts- und Heiratsurkunden deiner Eltern notwendig so wie ein Besuch bei der Botschaft oder dem Konsulat. Wenn du Vietnamese bist bekommst du den Pass, ansonsten wird es etwas schriftliches geben, das du diese Staatsangehörigkeit nicht besitzt.

Sowohl Deutschlang als auch Vietnam gehen von nur einer Staatsangehörigkeit aus.
Vietnamesen werden seit über 16 Jahren nicht mehr unter Hinnahme der doppelten STA eingebürgert. Das gilt auch für anerkannte Flüchtlinge. Seit ca. 2008/9 wollen die deutschen Behörden, das die Kinder von (anerkannten !!!) Flüchtlingen korrekte Papiere besitzen und erteilen die entsprechenden Auflagen bei der Verlängerung des Aufenthaltes.

Zitat:
1. Frage muss ich den Vietn. Pass beschaffen da der Blaue Ausweis nach � 8 StAG die Mehrstaatigkeit bei der Einb�rgerung "erlaubt"?

Mehrstaatlichkeit muss vom Staatsangehörigkeitsgesetz beider beteiligten Staaten erlaubt sein.

Zitat:
2. Sollte ich doch besser den Grauen Ausweis verlangen da der 10 Jahre g�ltig sein d�rfte mit unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Gibt es irgendwelche Gründe das du den Flüchtlingsstatus entsprechend der Genfer Konfention erfüllst? Unter diesen Voraussetzungen IMHO zwecklos.

Edit by Garfield2008: hatte die Farbe der Pässe verwechselt, falsches gestrichen

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Zuletzt bearbeitet von garfield2008 am 17.11.2021, 10:17, insgesamt 2-mal bearbeitet

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Duc1979
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BeitragVerfasst am: 17.11.2021, 09:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn ich das richtig verstehe bedeutet das man generell mit dem Blauen Ausweis nach Paragraph 8 StAG die Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung möglich ist nur wenn nicht anders möglich und nur wenn die vietnamesische Behörde damit einverstanden wäre.

Was wäre wenn ich bei der vietnamesische Behörde nicht registriert bin (Grund: Geburtsurkunden meiner Mutter nicht auffindbar und auch nicht widerherstellbar laut VN Konsulat)?

Ich besitze ein Schreiben von der VN Konsulat, darin steht das ich kein VN bin und nicht werden kann.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 17.11.2021, 10:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Erstmal sorry, ich hab gestern die Farbe der Pässe verwechselt weil ich zuwenig damit zu tun habe. Der blaue Pass ist eindeutig der bessere. Interessant ist, das die den einfach ausgestellt haben obwohl in deinem Fall eigentlich keine Flüchtlingseigenschaft nach den Genfer Konventionen vorliegt.

Eingebürgert werden unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit kannst du nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Dazu musst du der Behörde nachweisen, das du alles unternommen hast, die entsprechenden Papiere zu besorgen. Diese Bemühungen musst du oder besser noch ein Anwalt dokumentieren.
In der Regel wird die Erfolglosigkeit nach zwei bis drei Jahren intensiver Bemühungen angenommen.

Zitat:
Was wäre wenn ich bei der vietnamesische Behörde nicht registriert bin

Dann müsstest du dich nachregistrieren lassen und den Prozess der Nachregistrierung inkl. der Bemühungen die Papiere zu besorgen.

Zitat:
Grund: Geburtsurkunden meiner Mutter nicht auffindbar und auch nicht widerherstellbar laut VN Konsulat

Wie wurde das festgestellt, nach einfachen Blick auf die Landkarte oder durch Recherche nach Registern. Es ist in den seltensten Fällen das Geburts- und Heiratsregister, die Einwohnermeldedatei und das Passregister in einem Archiv und das für Mutter und Vater.

Zitat:
Ich besitze ein Schreiben von der VN Konsulat, darin steht das ich kein VN bin und nicht werden kann.

Schön, das du dieses kleine aber entscheidende Detail erwähnst. es gehört eigentlich in den ersten Post.

Warst du denn schon auf der Einbürgerungsbehörde und hast deine Geburtsurkunde, den blauen Pass und das Schreiben der Botschaft vorgelegt zusammen mit einem Einbürgerungsantrag?
Erst Anhand der Antwort der EBH kann man das weitere Vorgehen bestimmen.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 17.11.2021, 10:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wann haben sich deine Eltern einbürgern lassen. Vor 1997.
Dann wurden sie von der Einbürgerungsbehörde darauf Aufmerksam gemacht, das sie in D lebende Kinder mit einbürgern lassen können. Hätte damals keine 200DM Gebühren gekostet.

Das damals gesparte Geld erzeugt heute ein vielfaches an Kosten und kann dafür sorgen das eine Einbürgerung heute erschwert wird.

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Duc1979
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BeitragVerfasst am: 18.11.2021, 07:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich muss etwas ausholen:

Wann meine Eltern sich einb�rgern lassen hatten kann ich nicht, m�glichweise vor 1997 aber in die Vergangenheit reisen ist nicht drin und kann es nicht �ndern. Ich, als in Deutschland geborenes Kind hie� es n�mlich, das nur ich als Vollj�hriger entscheiden kann ob ich die VN oder die DE STA besitzen m�chte, nicht meine Eltern. Nie war davon nur die Rede das ich ohne die VN STA auch nicht die DE STA erhalten k�nnte! W�re das klar gewesen so h�tte mein Vater sich sicherlich darum gek�mmert. Mit 18 w�rde ich dar�ber aufgekl�rt, und dann hatte man als 18 J�hriger ganz andere Sachen und Flusen im Kopf als zur VN Konsulat zu d�sen und dort den VN Ausweis zu beantragen. Mit dem Grauen Pass lebt es sich zu dem Zeitpunkt wunderbar.
Mit mittlerweile 42 Jahren habe ich 4 Duldungen (Zwangsmittel damit ich mich um die VN STA k�mmere) als Festangestellter mitmachen m�ssen. Anwalt eingeschaltet. Er hatte f�r mich um die Duldungen gek�mmert. Zus�tzlich hatte er mir die VN STA beantragt , biss sich die Z�hne bei der VN Beh�rde und bekam NIE eine Antwort. Alle Nachweise �bergab ich der zust�ndigen Ausl�nderbeh�rde und ich habe den Anwalt abgesto�en. Irgendwann bekam ich zum Grauen Reiseausweis die unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Ich zog in eine in eine andere Stadt um. Nach ca. 3 Jahre war mein Ausweis abgelaufen. Es wurde dann erst festgestellt das meine Ausl�nder Akte von der Ausl�nderbeh�rde durch die Post "verloren" gegangen ist. Ich hatte die Beh�rde wie man es sich nur bildlich vorstellen kann verflucht und konnte das nicht nachvollziehen!
Nach Aufkl�rungsgespr�ch mit der Ausl�nderbeh�rde wie meine Bem�hungen zur VN STA aussah hatte sich der Abteilungsleiter die Sache freiwillig angenommen und versucht die VN Konsulat zu kontaktieren.
Ergebnis: erfolglos! Zitat Abteilungsleiter: "Wenn du kein VN STA bekommst m�sstest du theoretisch f�r immer mit dem Reiseausweis f�r Ausl�nder leben!" Ich werde soweit m�glich alles in deiner Akte vermerken.

Vor 3 Jahren war ich beim VN Konsulat zwecks VN STA, es wurde festgestellt, das die Geburtsstadt meiner Mutter zerbombt ist und somit keine Geburtsurkunde. Wie? Keine Ahnung, ich stand nur hinter der gepanzerten Schutzscheibe. Somit habe das Schreiben erhalten in der steht: das ich kein VN bin und nicht werden kann da ich �ber keine ausreichende Nachweise verf�ge. (wie schon erw�hnt, die Sache mit der Geburtsurkunde meiner Mutter fehlt)

Lange Rede kurzer Sinn: ich wei� das du jetzt schreiben w�rdest das ich mich um einen Anwalt aus Vietnam bem�hen soll. Ok, habe ich verstanden. Hast du eine konkrete Telefonnummer? Wie finde ich solch einen Anwalt?

Dann nochmal zum blauen Reiseausweis f�r Ausl�nder.

Nein einen Antrag zur Einb�rgerung habe ich damit noch nicht eingeschickt.
Meine Frage:

Sollte ich auf meinen Grauen Reiseausweis f�r Ausl�nder bestehen und einfordern? Oder macht es eher Sinn den Blauen Ausweis f�r Fl�chtlinge zu behalten und sofort die Einb�rgerung nach Paragraph 10 StAG
beantragen, auch OHNE VN STA? Funktioniert das �berhaupt? Zitat "Ein Ausl�nder, der rechtm��ig seinen gew�hnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf seinen Antrag eingeb�rgert werden, wenn seine Identit�t und Staatsangeh�rigkeit gekl�rt sind...
Was ist mit Identit�t und Staatsangeh�rigkeit genau gemeint??
Identit�t=Geburtsurkunde?
Staatsangeh�rigkeit= Ausweis blau? oder Ausweis VN? Beides?

VG Duc

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 18.11.2021, 08:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Eine Staatsangehörigkeit kann nur durch einen Pass des Heimatlandes oder ein anderes Dokument des Heimatlandes bestätigt werden.

Mit dem blauen Pass besitzt du bereits das beste Dokument was du als Flüchtling besitzen kannst.
Der graue Pass ist nur eine bessere Duldung die dir Erlaubt zu Reisen und nach Deutschland zurückzukehren.

Der Rest der Frage ist ab dem dritten Zitat bereits in diesem hier beantwortet.

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Duc1979
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BeitragVerfasst am: 18.11.2021, 08:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ok dann macht es in meiner Situation keinen Unterschied und der graue Pass ist f�r mich deutlich besser da der Pass 10 Jahre g�ltig ist.
So oder so komme ich um einer VN STA nicht drumherum und der Paragraph 10 StAG ist f�r f�r den Canal der Grande ausser man wird verfolgt.

Du hast also keine Ahnung wie ich diesen speziellen Anwalt kontaktieren kann genauso wenig wie ich.

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