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Autor |
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Brenner
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 27.07.2020
Beiträge: 31
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Verfasst am:
09.06.2022, 13:08 Verpflichtungserklärender egal? |
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Hallo,
wenn ich meine Freundin aus VN nach D einladen möchte (Besuchsvisum) und jemand aus meiner Familie die Verpflichtungserklärung statt mir übernimmt (weil ich momentan finanziell nicht gut dastehe), gibt das dann Probleme
a) wenn meine Freundin bei der dt. Botschaft / Konsulat unsere Beziehung nachweisen soll für das Visum (oder wird das für ein Besuchsvisum gar nicht verlangt)?
b) wenn meine Freundin bei der dt. Botschaft / Konsulat unsere Beziehung nachweisen soll für ein späteres Visum zwecks Heirat?
Danke.
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pacisso
Geschlecht:
Alter: 20
Anmeldungsdatum: 27.06.2012
Beiträge: 943
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Verfasst am:
21.07.2022, 02:08 (Kein Titel) |
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Das kannst Du grundsätzlich so machen, bzw. machen lassen.
Wer die Verpflichtungserklärung abgibt spielt erstmal keine Rolle, wichtig ist, das es jemand macht, der im Fall der Fälle dafür auch in Haft genommen werden kann.
zu a. Sie muss keine Beziehung nachweisen
zu b. dito.
Das Heiratsvisum ist an andere Dinge gebunden.
z.B. Ledigkeitsbescheinigung, sprich, Ehefähigkeitszeugnis, Nachweis der finanziellen Mittel (Deine), ausreichender Wohnraum, Versicherungen, Beglaubigungen ihrer Dokumente, deren Übersetzungen mit Überbeglaubigungen etc..
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Brenner
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 27.07.2020
Beiträge: 31
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Verfasst am:
22.12.2022, 08:21 (Kein Titel) |
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