Vielleicht hat jemand Infos:
Die Tochter meiner vietnamesischen Ehefrau lebt seid 7 Jahren mit uns in Deutschland im gemeinsamen Haushalt. Sie ist mittlerweile 20 Jahre alt, ging hier zur Schule und hat im Juni ihr Abitur bestanden. Zur Zeit macht sie eine Ausbildung. Die beiden Damen haben jetzt die Einbügerung beantragt. Abwohl die Tochter bereits eine Niederlassungserlaubnis besitzt, will das örtliche Standesamt für die vohab Prüfung der Einbügerungsanträge eine legalisierte Geburtsurkunde sehen. Wir haben leider nur das Original und die anerkannte deutsche Übersetzung. Wie komme ich jetzt an eine legalisierte Geburtsurkunde, ohne nach Vietnam fliegen zu müssen ?
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18.09.2024, 09:00 (Kein Titel)
Wurde die Urkunde denn vor 7 Jahren geprüft und ist das Ergbnis davon von in einer Akte bei der ABH?
Ansonsten mal die Botschaft anschreiben ob das eventuell per Kurier oder über einen geht. _________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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