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 Stammtischparolen

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Herobobo
Gast



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Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 1


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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 13:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn ich mich nicht irre haben wir ein Grundgesetz was die Familienzusammenführung betrift. Also die Ausländerbehörde lent sich immer weit aus dem Fenster. Dies trift auch auf den Einkommensnachweis zu. Die sollen mal den § zeigen wo es steht das diese Angaben gemacht werden müsse. Wir immer gerne verlang auf von den Deutschen Botschaften im Ausland die die visas ausstellen. Ob Haz IV oder Steinreich vor dem Gesetz sind alle gleich. Auserdem gab es 2 EU Urteile zu diesem Thema. Mal googeln. Wenn deine Ehe im Ausland im registriert ist und im Heiratregister steht und du dieses Dokument hast, reist deine Ehefrau ein.
Bei der Ausländerbehörde freundlich sein dann Druck ausüben den namen der Angestellten notieren anfragen ob Sie dir es schriftlich geben kann. Sagen man kommt am nächsten Tag wieder und beginn beim Chef.
So klappte es auf dem Lande.

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garfield2008
Moderator



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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 15:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich habs mal hierhin geschoben, da es nix mit dem Thema zutun hatte und nur Halbwissen und Stammtischparolen enthält.

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Ugt
Gast





Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 21


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BeitragVerfasst am: 27.03.2008, 12:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nun gut,

es gilt folgendes. Die Person, welche jemanden aus einem anderen Land einläd muß gewährleisten, das der Eingeladenen nicht von Sozialhilfe in unserem Land abhängig ist.

Kurz gesagt:
Wer jemanden einläd muß auch für den Eingeladenen sorgen können.

Die Einreise von Ehepartnern kann unter bestimmten Umständen untersagt werden. Im Allgemeinen geschieht das, wenn der Ehepartner einschlägig vorbestraft ist oder es den begründeten Verdacht der Scheinehe gibt.

Die einzig sinnvolle Aussage ist:

Beim Amt freundlich sein. Der Mensch, welcher einem gegenüber sitzt hat ganz einfach ein Anrecht darauf. Und es gilt das alte Sprichwort mit dem Wald und reinrufen.

Nach meinen persönlichen Erfahrungen sind die Leute auf dem Ausländeramt hilfsbereit, wenn man bei ihnen entsprechend auftritt. Also, sauber gekleidet, nicht betrunken, nicht großspurig auftretend und sie ausreden läßt.
Ja, in unserem Kreis geben sie einem sogar Schützenhilfe bei Behörden.

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boxi00
Gast





Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 171



BeitragVerfasst am: 30.03.2008, 17:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@ Ugt

Ehrlich gesagt, habe ich nicht ganz verstanden, von welcher Einladung sprichst. Wenn es um ein sog. Besuchervisum geht, magst du zwar vor dem Ausländeramt vernünftig auftreten - sollte eigentlich in jeder Lebenssituation, nicht nur bei einer Behörde der Fall sein - aber entscheiden, ob der Gast das Visum bekommt oder nicht, tut die Botschaft. Außerdem muß keiner ein polizeiliches Führungszeugnis bringen, der jemanden einladen möchte. Wie kommst du jetzt auf die Aussage mit der Straffälligkeit, genauso das Thema Scheinehe. Wie sollte die Ausländerbehörde daran eine Vermutung stellen, hat sie doch zum Visumsantragsteller keinerei Kontakt.

boxi00

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Ugt
Gast





Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 21


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BeitragVerfasst am: 31.03.2008, 14:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi Boxi,

ließ bitte einmal den Text oben.

Es geht hier um die Einkommensnachweise.
Die deutsche Botschaft in BKK hat von mir keine solchen Dokumente für meine Frau verlangt. Gleichwohl das Amt für Integration bei uns als ich für meine damalige Verlobte eine Einladung beantragt habe. Das war zwar nur eine Formalität, aber trotzdem. Gleiches gilt auch für eine Meldebescheinigung.

Beantragt jemand ein Visum für Deutschland, egal aus welchem Grund, dann wird hier in Deutschland eine Nachfrage gestellt, ob derjenige hier nicht einschlägig Vorbestraft ist. ( Das zum Grundgesetz)

Mit anderen Worten, was Garfield schon sagte: Stammtischparolen.

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boxi00
Gast





Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 171



BeitragVerfasst am: 31.03.2008, 15:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@ Ugt

Dass man von dir den Gehaltsnachweis gefordert hat, ist ja ganz normal, da bei einem Visum zur Eheschließung der Lebensunterhalt zwischen der Ankunft in Deutschland und der Eheschließung gesichert sein muß.

boxi00

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Ugt
Gast





Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 21


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BeitragVerfasst am: 01.04.2008, 06:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Boxi,

gleiches gilt bei Besuchen der Verwandschaft.

Vielleicht sollte jemand auch einmal darüber nachdenken, dass es nicht alleine darum geht den Menschen das Leben schwer zu machen.

Wieviele Frauen aus Asien verschwinden nach der Ankunft hier in Deutschland? Es geht auch darum die Frauen von Zuhältern zu schützen.
Eine Heiratsurkunde aus Vietnam, Laos oder Thailand kann schneller "verloren" gehen als man glaubt.

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