Portal  •  Forum  •  Profil  •  Suchen   •  Registrieren  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   

 FZF deutsches Kind und seine Mutter nach Deutschland

Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen
Autor Nachricht
Flocke
Gast





Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 2


blank.gif

BeitragVerfasst am: 03.06.2009, 16:22    FZF deutsches Kind und seine Mutter nach Deutschland Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,ich hoffe es kann jemand helfen.Ich hatte vor einiger Zeit schon mal geschrieben um meine Schwägerin nach Deutschland zu bekommen.Nun ist es so,das das Kind schon da ist.Weiß jemand wie die beiden nun herkommen könen? muß mein Bruder nach Vietnam um die beiden zu holen ? Er hat zwar ne Anwältin die sich aber hinten und vorne nicht auskennt. Und die Behörden wissen auch nicht Bescheid und jeder sagt was anderes.
Ich wäre Euch danbar wenn Ihr helfen könntet.

L.G. Flocke

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 03.06.2009, 20:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

Vorgehensweise ist folgende

1. Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde für das Kind bei der Botschaft Hanoi bzw. beim Generalkonsulat Saigon. Die Urkunde wird vom Standesamt Nummer 1 in Berlin ausgestellt. Für das Ausstellen der GU muss natürlich die Vaterschaft festehen, was aber bei verheirateten gegeben ist. Sinnvoll ist es, wenn die Ehe bereits in D nachregistriert ist, da das die ganze Sache sehr beschleunigt.
2. Wenn Urkunde da, Beantragung eines deutschen Reisepasses für das Kind
3. Gleichzeitig mit der Beantragung des Passes für das Kind wird ein neues Visum zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragt. Das das Kind noch in VN ist spielt keine Rolle, wichtig ist nur, das des deutsche Elternteil einen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Die Mutter begleitet dann das Kind bei der Wohnsitzumlagerung zu seinen Vater. Das interessante an dieser Variante ist, das für dieses Visum kein Deutschzertifikat für die Mutter benötigt wird.

Wie der genaue Werdegang ist, kann euch aber nur die Botschaft verbindlich sagen.
Für die Passbeantragung ist auf jeden Fall das Erscheinen beider Elternteile auf der Botschaft notwendig (Anwalt mit vollmacht ist zwar eventuell möglich, aber bestimmt teurer), für Punkt eins ist persönliche Anwesenheit meiner meinung nach nützlich.

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Pitti
Gast



Geschlecht:
Alter: 52
Anmeldungsdatum: 04.06.2009
Beiträge: 3


germany.gif

BeitragVerfasst am: 04.06.2009, 15:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo ich bin der Bruder von Flocke .
Ich war heute beim Ausländeramt weil mir meine Frau was geschickt hate.
Art.50.Geburtsregisrtierungdverfahen

1.Geburtsanmelden der muss gemäß des Art.15 abs.1dieses Dekrets(Dekrets 158/2005 vom 27.12.2005 über Geburt und Personenstands-Registrierung) Personalausweis oder Personalausweisersatzdokumente und die Heiratsurkunde der Eltern des Kinder(wenn die Eltern des Kindes Heiratsurkunde habe)
Im Fall dass Vater,Mutter die Staatsangehörigkeit für das Kind wählen,ist eine Vereinbarung der Eltern über die Wahlder Staatsangehörigkeit.Die Vereinbarung über die Wahl der Staatsangehörigkeit ist eine amtliche Beglaubigung des Staates,dessen Staats Bürger der,die Ausländer in ist und wo die Wahl der Staatsangehörigkeit dem Recht entspricht.

Und die Dame hat mir ein Antrag auf Ausstellung eines Staatasangehörigkeitsweises mit geben.Muss ich denn wirklich aus füllen.Wollen wissen wo ich die letzte Jahre gewohnt habe und auch wo meine Eltern ach ja und meine Großeltern auch noch.Das Problem ist nur mein Vater weiß leider nichts von denn weil Er und sein Bruder im Waisenhaus auf gewachsen sind.

Meine Frau kommt aus Hai Phong da reicht es ja Hanoi oder ?
Ich würt schon runder Fliegen aber dann wieder alleine wieder zu Ruck Fliegen ist echt doof dann Traurig ich war schon 2 mal in Vietnam und jetes mal wieter aleine zu rück geflogen .bin mir ja nicht sicher ob dann die 2 dann mit dürfen oder nicht.
Wie hast du das gemeint mit Anwalt Deutscher oder Vietnamese.
Die Urkunde wird vom Standesamt Nummer 1 in Berlin ausgestellt bin aber aus Bayern wie was jetzt.

Danke im vor raus schon mal für die Antwort.
Vietnam ist ein sehr schönes Land und hat schöne Frauen Sehr glücklich

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
Obi




Geschlecht:
Alter: 64
Anmeldungsdatum: 27.03.2008
Beiträge: 407
Wohnort: Nha Trang (u. Quoc Oai - Ha Noi) & Berlin


vietnam.gif

BeitragVerfasst am: 04.06.2009, 22:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Für Geburten im Ausland ist immer Berlin Standesamt 1 zuständig, egal ob Bayern oder aus Sachsen etc.
_________________
Seit 1996 zusammen und seit 1998 (standesamtlich!) verheiratet mit einer Vietnamesin aus Hanoi (Yen Son - Quoc Qai - ehem. Prov. Ha Tay), zusammen zwei Söhne geboren 2000 und 2004.
Mobil in Viet Nam (0084) : 0975923630
www.vietnam-kompakt.de

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 05.06.2009, 07:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Pitti » hat folgendes geschrieben:
Art.50.Geburtsregisrtierungdverfahen
1.Geburtsanmelden der muss gemäß des Art.15 abs.1dieses Dekrets(Dekrets 158/2005 vom 27.12.2005 über Geburt und Personenstands-Registrierung) Personalausweis oder Personalausweisersatzdokumente und die Heiratsurkunde der Eltern des Kinder(wenn die Eltern des Kindes Heiratsurkunde habe)

Das ist das, was in VN erledigt werden muss, damit das Kind eine Geburtsurkunde bekommt. Das kann deine Frau alleine beim Volkskomitee machen.
« Pitti » hat folgendes geschrieben:
Im Fall dass Vater,Mutter die Staatsangehörigkeit für das Kind wählen,ist eine Vereinbarung der Eltern über die Wahlder Staatsangehörigkeit.Die Vereinbarung über die Wahl der Staatsangehörigkeit ist eine amtliche Beglaubigung des Staates,dessen Staats Bürger der,die Ausländer in ist und wo die Wahl der Staatsangehörigkeit dem Recht entspricht.

Das ist der vietnamesische Teil in Sachen Staatsangehörigkeit des Kindes. Im Moment hat das Kind nur die deutsche STA, die es vom Vater geerbt hat. Die vietnamesische bekommet es erst, wenn beide Eltern das vor dem Volkskomitee erklären. Solange das Kind noch in Vietnam lebt und noch keinen deutschen Pass besitz darf man das auf keinen Fall machen, weil es sonst passieren kann, das es die deutsche STA verliert.
« Pitti » hat folgendes geschrieben:
Ich war heute beim Ausländeramt weil mir meine Frau was geschickt hate.
« Pitti » hat folgendes geschrieben:
Und die Dame hat mir ein Antrag auf Ausstellung eines Staatasangehörigkeitsweises mit geben.Muss ich denn wirklich aus füllen.

Im Moment liegt die Zuständigkeit für das Kind ausschliesslich bei der Botschaft in Vietnam und beim Standesamt Nummer 1 in Bärlin.
« Pitti » hat folgendes geschrieben:
Meine Frau kommt aus Hai Phong da reicht es ja Hanoi oder ?

japp.
« Pitti » hat folgendes geschrieben:
Ich würt schon runder Fliegen aber dann wieder alleine wieder zu Ruck Fliegen ist echt doof dann Traurig

Lässt sich aber nicht umgehen, es sei denn, dein Arbeitgeber gibt dir ein halbes Jahr frei Cool
Die Beantragung der Geburtsurkunde kann die Frau vielleicht noch alleine machen, zum Beantragen des Passes für das Kind müssen aber beide Elternteile persönlich anwesend sein.
Und erst, wenn der Pass vorliegt, kann das Visum zur FZF zum Kind beantragt werden.
« Pitti » hat folgendes geschrieben:
ich war schon 2 mal in Vietnam und jetes mal wieter aleine zu rück geflogen.

ein bis zweimal wird das noch Notwendig sein, wie soll sonst das Kind seinen Wohnsitz zum Vater nach D verlegen, wenn dieser dort garnicht ist.
« Pitti » hat folgendes geschrieben:
bin mir ja nicht sicher ob dann die 2 dann mit dürfen oder nicht.

das Kind kann nach D sobald der Pass da ist, die Mutter erst mit Visum.

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Pitti
Gast



Geschlecht:
Alter: 52
Anmeldungsdatum: 04.06.2009
Beiträge: 3


germany.gif

BeitragVerfasst am: 07.06.2009, 14:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Tage schön für die antwort

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Im Moment liegt die Zuständigkeit für das Kind ausschliesslich bei der Botschaft in Vietnam und beim Standesamt Nummer 1 in Bärlin.


Muss ich da an rufen oder wie?

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Lässt sich aber nicht umgehen, es sei denn, dein Arbeitgeber gibt dir ein halbes Jahr frei

das wär nicht das brobelm
nur wer zahlt mit die miete dann für ein halbes Jahr

Vietnam ist ein schönes land und hat schöne Frauen Smilie

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 07.06.2009, 15:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,
« Pitti » hat folgendes geschrieben:
Muss ich da an rufen oder wie?

mit dem Vietnamesischen Geburtsregistereintrag und der Heiratsurkunde auf der Botschaft erscheinen und eine Nachregistrierung der Geburt eines deutschen Kindes beantragen.

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Pitti
Gast



Geschlecht:
Alter: 52
Anmeldungsdatum: 04.06.2009
Beiträge: 3


germany.gif

BeitragVerfasst am: 11.06.2009, 13:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo

Meine Frau hat mir geschrieb da Sie so weit alle Papier hat die Sie brauch und hat auch legalisieren lassen so wie Botschaft gesagt hat

Eintragung der deutschen staatsangehörigkeit in der Geburtsurkunde von Jennie sagte das HaiPhong-Junstiyamt,dass man dafür verantwonrtlich ist,Deutsche Staatsangenhörigkeit des Kindes in der Geburtsurkunde einzutragen,weil wir rechtsgemäss geheiratet haben,aber man braucht eine Einverständniserklärung von uns beiden,in der wir beide damit einverstanden sind,Jennie in Deutschland einyubürgern. Diese Einverständniserklärung muss von einer zuständigen Behörde in Deutschland beglaubigen lassen ( Gemäss des Dekrets 158/2005 vom 27.12.2005 betr. Einwohneranmeldung, Abschnitt 3 über Einwonhneranmeldung mit ausländischer Beteiligung, Satz 1, Geburtsanmeldung Art.49u.50)

Welche Behörde macht so was Einverständniserklärung für uns beite brauch ich die
danke Pitti

Vietnam ist ein schönes Land und hat schöne Frauen Sehr glücklich

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
boxi00
Gast





Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 171



BeitragVerfasst am: 02.07.2009, 04:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Solange das Kind noch in Vietnam lebt und noch keinen deutschen Pass besitz darf man das auf keinen Fall machen, weil es sonst passieren kann, das es die deutsche STA verliert.


Die deutsche Staatsangehörigkeit verliert man, wenn man eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt. Ob man sich vorher noch einen deutschen Pass ausstellen läßt oder nicht, ist unbedeutend. Genauso wie die Abgabe des Passes nicht den Verlust der Staatsangehörigkeit bedeutet.

boxi00

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen


 Gehe zu:   



Berechtigungen anzeigen


Geschützt durch CBACK CrackerTracker
2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.

Powered by Orion based on phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde



[ Page generation time: 0.0604s (PHP: 67% - SQL: 33%) | SQL queries: 21 | GZIP enabled | Debug on ]