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hmatze
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 08.02.2008
Beiträge: 14
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Verfasst am:
07.04.2009, 21:36 Vietnamesisches Ministerium |
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Hallo
für mein zuständiges OLG soll ich von meiner Verlobten eine neue Ledigkeitsbescheinigung vorlegen, die von einem oder dem Vietnamesischen Ministerium beglaubigt wurde.
Welche Behörde ist in VN damit gemeint und wie ist die VN Bezeichnung dafür?
meine Verlobte wohnt in Cam Pha , Quang Ninh
Ich hatte hir im Forum ein Formblatt "STP/HT-2006-XNHN3" für die Ledigkeitsbescheinigung gibt.
ist dieses Formular noch gültig oder gibt es ein neues?
dank im voraus
mfg matze
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
07.04.2009, 22:18 (Kein Titel) |
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Hallo hmatze,
die meinen wahrscheinlich einen Stempel vom vietnamesischen Außenministerium ("So ngoai vu").
Zum Formblatt kann ich Dir leider nichts sagen.
Grüße,
hien
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thnct
Gast
Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 95
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Verfasst am:
08.04.2009, 11:57 (Kein Titel) |
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Das aktuellste Formblatt für die „Ledigkeitsbescheinigung“ nach vietnames. Recht kann man auf der „website“ des Justizministeriums der S. R. Vietnam entnehmen:
Familiestandbescheinigung (für vietnamesische Staatsbürgern mit Wohnsitz im Inland)
Giấy xác nhận tình trạng hôn nhân (dùng cho công dân VN cư trú ở trong nước)
Formblatt: STP/HT-2006-XNHN.3
Familiestandbescheinigung (für vietnamesische Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland)
Giấy xác nhận tình trạng hôn nhân (dùng cho công dân VN đang cư trú ở nước ngoài)
Formblatt: STP/HT-2006-XNHN.4
Mit „Beglaubigung des vietnames. Ministeriums“, meint Dein zuständiges OLG konsularischer Beglaubigung des Außenministeriums von Vietnam, nämlich das vietmes. Auswärtiges Amt – Konsularabteilung (Sở Ngoại Vụ - Phòng Lãnh Sự). Hauptkonsularabteilung für Legalisation und Beglaubigung liegt in Hanoi und Saigon:
Adresse:
Sở Ngoại Vụ
Số 2 phố Lê Thạch, quận Hoàn Kiếm, Hà Nội
Tel:(84-) 8267550 Fax(84-4) 9253584 Email: songoaivuhanoi@dfa.gov.vn
Sở Ngoại Vụ
Alexandre De Rhodes, Quận 1, TP.Ho-Chi-Minh
Điện thoại: (84-) 8224224 - Fax: (84-) 8251436 - Email: banbientap@mofahcm.gov.vn
In Quang Ninh gibt es aber auch eine Nebenabteilung des Auswärtigen Amtes mit konsularischer Beglaubigung:
Sở Ngoại Vụ
Phường Hồng Hà - Hạ Long - Quảng Ninh
Tel: 08033132 Fax: 033.839858 E-mail: sngv@quangninh.gov.vn
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thnct
Gast
Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 95
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Verfasst am:
08.04.2009, 14:47 (Kein Titel) |
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Hallo hmatze,
wenn das OLG eine Beglaubigung der Ledigkeitsbescheinigung durch das Auswärtiges Amt von Vietnamverlangt so ist es erstmal positiv zu bewerten, denn dann wird es meisten von der lästig-langwirig-kostenspielige "Echtheitsprüfung" durch Vertrauensanwälte der Deutschen Botschaft in Vietnam abgesehen.
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hmatze
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 08.02.2008
Beiträge: 14
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Verfasst am:
08.04.2009, 16:50 (Kein Titel) |
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Hallo thnct
vielen dank für die schnelle und Ausfürliche hilfe.
leider haben wir die Überprüfung hinter uns.
Das OLG hat sich an der Ledigkeitsbescheinigung die nicht dem entsprechenden Formblatt entsprach gestoßen.
Ich hoffe das die zuständige Behörde jetzt die richtige Ledigkeitsbescheinigung austellt.
mfg hmatze
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michael1240
Gast
Anmeldungsdatum: 14.07.2019
Beiträge: 5
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Verfasst am:
23.04.2020, 11:26 (Kein Titel) |
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« thnct » hat folgendes geschrieben:
Das aktuellste Formblatt für die „Ledigkeitsbescheinigung“ nach vietnames. Recht kann man auf der „website“ des Justizministeriums der S. R. Vietnam entnehmen:
Familiestandbescheinigung (für vietnamesische Staatsbürgern mit Wohnsitz im Inland)
Giấy xác nhận tình trạng hôn nhân (dùng cho công dân VN cư trú ở trong nước)
Formblatt: STP/HT-2006-XNHN.3
Hallo,
ich muss leider den Thread hier einmal herauskramen und Euch um Rat bitten.
Meine Frau und ich wollen die in VN geschlossene Ehe nun auch in D anerkennen lassen und haben dabei natürlich die Anforderung des Standesamts in D, dass eine Familienstandbescheinigung vorgelegt werden muss. (Certificate of marital status).
Leider weigert sich das örtliche Kommitee (UBND), eine Familienstandsbescheinigung auszustellen, da meine Frau nun verheiratet ist. Meines Erachtens nach verwechseln die zuständigen Beamten dies mit der Ledigkeitsbescheinigung und diese könne nur vor der Heirat ausgestellt werden.
Was können wir da tun bzw. wohin können wir uns wenden?
Viele Grüße
Michael
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GerdM
Gast
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
Wohnort: Kassel
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Verfasst am:
24.04.2020, 13:19 (Kein Titel) |
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Müsste das nicht auch im Familienbuch stehen?
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