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 Wie ist das mit der staatsbürgerschaft

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 20.04.2009, 14:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@thnct

mache bitte den Leuten hier keine falschen Hoffnungen. Das was du da beschrieben hasst gibt zwar das deutsche STA Gesetz her, allerdings liest sich das mit den Kriterien für die Beibehaltung der deutschen STA einfach, den Nachweis zu führen, das man diese auch erfüllt ist sehr schwierig.
Die genannten Beispiele mit USA, Kanada und Israel kann man nicht als Maßstab nehmen, da es mit diesen Staaten gegenseitige Abkommen betreffs der doppelten Staatsangehörigkeit gibt.
Ich habe einen Bekannten, der bei einer Einbürgerungsbehörde arbeitet, mit dem ich das Thema beim bekanntwerden des neuen Gesetzes durchgekaut habe. Er und auch seine Kollegen in anderen Bundesländern sehen keine Möglichkeit, das ein deutscher die vietnamesische STA erwerben kann, ohne die deutsche STA zu verlieren. Die einzige Möglichkeit zusätzlich zur deutschen STA die vietnamesische zu erwerben besteht für Kinder, die das 16 Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

@Obi: geht doch mal auf dein Einwohnermeldeamt Abteilung Staatsangehörigkeit und stelle einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen STA mit dem Hinweis, das du die vietnamesische Annehmen willst.

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Cathrin
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BeitragVerfasst am: 20.04.2009, 15:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Ich habe einen Bekannten, der bei einer Einbürgerungsbehörde arbeitet, mit dem ich das Thema beim bekanntwerden des neuen Gesetzes durchgekaut habe. Er und auch seine Kollegen in anderen Bundesländern sehen keine Möglichkeit, das ein deutscher die vietnamesische STA erwerben kann, ohne die deutsche STA zu verlieren.


Auweia! Ich werde es aber trotzdem versuchen. Allerdings noch nicht gleich im Juli.

Viele Gruesse
Cathrin

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misosuppe
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
Beiträge: 3


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BeitragVerfasst am: 09.05.2009, 18:27    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

wie ist das mit Kindern, die schon mal Vietnamesen waren (jetzt nicht mehr), und noch nicht 16 (ab Ende Mai aber schon) sind?

Gibt es i-eine Möglichkeit, dass das Kind BEIDE Staats.B haben darf?

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garfield2008
Moderator



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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
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BeitragVerfasst am: 09.05.2009, 21:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,
« misosuppe » hat folgendes geschrieben:
wie ist das mit Kindern, die schon mal Vietnamesen waren (jetzt nicht mehr), und noch nicht 16 (ab Ende Mai aber schon) sind?

da das neue Gesetz in VN erst im Juli in Kraft tritt, wird es von deutscher Seite her nix mit der doppelten STA.

mfg
THomas Böttcher

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thnct
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Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 95


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BeitragVerfasst am: 09.05.2009, 21:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo garfield2008,

falscher Hoffnung würde ich nicht sagen, eher Mut zu einem Versuch mit begründeten Chancen. Es haben mehrere Immigrationsorganisationen positiv auf die vielen Genehmigungen der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit seit dem Jahre 2000 geäußert

Seit dem neuen StAG können Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei sind bei der Entscheidung über eine Beibehaltungsgenehmigung öffentliche und private Belange abzuwägen, was vorher nicht der Fall war.

Auf die Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Rainer Brüderle
u.a. und der Fraktion der FDP - Drucksache 16/3210 – beantwortet die Bundesregierung:

"Bis 1999 sind nur 19 Beibehaltungsgenehmigungen, 17 180 Genehmigungen aber allein in den Jahren 2000 bis 2006 erteilt worden" Das macht viel Mut!!!

Zitat:
@Obi: geht doch mal auf dein Einwohnermeldeamt Abteilung Staatsangehörigkeit und stelle einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen STA mit dem Hinweis, das du die vietnamesische Annehmen willst.


Das Gros der Beibehaltungsgenehmigungen (15.620 von insgesamt 17.199) hat das Bundesverwaltungsamt erteilt, was auf die Zuständigkeitskonzentration für Auslandsfälle zurückzuführen ist“ - (Drucksache 16/3210)

Daß der Beamte in der "Einwohnermeldeamt Abteilung Staatsangehörigkeit" mit der Absicht von Obi, die vietnam. Staatsangh. anzunehmen, nichts anfangen kann, ist jeden glaube ich klar. Die Beteiligung der Botschaft der BRD in Hanoi spielt hierbei nämlich eine entscheidende Rolle, und das Bundesverwaltungsamt hat auch mehr Möglichkeit differenzierter zu beurteilen als das „Einwohnermeldeamt Abteilung Staatsangehörigkeit“

Zitat:
Die genannten Beispiele mit USA, Kanada und Israel kann man nicht als Maßstab nehmen, da es mit diesen Staaten gegenseitige Abkommen betreffs der doppelten Staatsangehörigkeit gibt.


Außer einem Abkommen der EU - Schweiz, kenne ich keinen der von Dir genannten Abkommen. Falls Du mehr Information darüber hast, würde ich mich freuen, wenn Du mir Hinweise darauf geben könnte. In websites der deutschen Vertretung in USA, sind die gleichen Formalitäten und Bedingungen für eine Beibehaltungsgenehmigung für Deutschen in den USA beschrieben.

Für Israel gibt es auch, soweit ich weiß, kein gesondertes Abkommen. Es gibt aber aus geschichtlichen Hintergründen eine Tradition des Fingerspitzengefühls bei Entscheidung der Beibehaltungsgenehmigung für Deutschen jüdischen Glauben die nach Israel auswandern.

In dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamt sind in diesen Fällen, die Voraussetzungen für Beibehaltungsgenehmigung in der Regel erfüllt:

fortbestehenden Bindungen an Deutschland:
- Ihre deutschen Sprachkenntnisse
- Ihre Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland (Name und Anschrift der Verwandten, Art und Umfang der Kontakte)
- berufliche, geschäftliche und sonstige Beziehungen zu Deutschland
(gegebenenfalls Unterlagen beifügen, z.B. bei Immobilienbesitz: Kopie des Grundbuchaus-zugs oder des letzten Grundsteuerbescheids, bei Rentenbezug bzw. -anwartschaften: Kopie des letzten Rentenbescheids bzw. einer Bescheinigung über die bisherigen Beitragszeiten)


Gründe für den angestrebten Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit:
zum Beispiel über konkrete Erleichterungen / Vergünstigungen oder die Vermeidung / Beseitigung konkreter Nachteile
- im Erbrecht
- bei der Gewährung von Sozialleistungen
- in der Ausbildung oder bei der Berufsausübung
- bei der Vergabe von Stipendien oder sonstigen Fördergeldern
- bei geschäftlichen Beziehungen (z.B. bei Aufträgen der öffentlichen Hand)
- bei Erwerb / Verkauf von Immobilien
- und anderes

Achtung:
(allgemeineNachteile, die alle Auslandsdeutschen betreffen, wie z.B. nicht vorhandenes Wahlrecht sind nicht ausreichend)

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