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 Visumsbearbeitung parallel zur Echtheitsprüfung?

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Oliver






Anmeldungsdatum: 11.02.2004
Beiträge: 11



BeitragVerfasst am: 15.03.2004, 08:49    Visumsbearbeitung parallel zur Echtheitsprüfung? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

nachdem meine Freundin kein Touristenvisum bekam und wohl auch keins bekommt, wir aber beschlossen haben zusammen bleiben zu wollen, werden wir wohl heiraten "müssen" Winken . Damit fangen die Probleme erst an. Dänemark geht nicht, Vietnam erscheint mir auch schwer kalkulierbar wenn ich nur für die übliche Urlaubsdauer dort sein kann: bleibt Deutschland.

Meine zuständige Standesbeamtin schien am Anfang unerfahren aber kooperativ. Jetzt hat es aber schon fast 4 Wochen gedauert bis sie mir das Formular zur Beitrittserklärung aushändigen konnte und (natürlich!) will sie jetzt doch die Papiere zum OLG schicken.

Frage: Weiß jemand ob die Papiere wirklich beglaubigt werden müssen (wenn überhaupt) bevor sie mir die Bescheinigung der Anmeldung zur Eheschließung fürs Visum gibt oder kann das nicht auch später/parallel geschehen, vor der Eheschließung? Habe ja kein Problem mit dem Heiraten noch zu warten, wäre halt schon schön wenn meine Freundin schon hier wäre.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Stellungsnahme des Bundesinnenministeriums gemacht (Vietnam-Freunde), daß die Beglaubigung nicht notwendig ist?

Danke, Oliver

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hien
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BeitragVerfasst am: 15.03.2004, 13:40    Re: Legalisierung der Papiere Antworten mit ZitatNach oben

« Oliver » hat folgendes geschrieben:

Frage: Weiß jemand ob die Papiere wirklich beglaubigt werden müssen (wenn überhaupt) bevor sie mir die Bescheinigung der Anmeldung zur Eheschließung fürs Visum gibt oder kann das nicht auch später/parallel geschehen, vor der Eheschließung?


hallo Oliver,
soweit ich weiß, bekommt man diese "Bescheinigung der Anmeldung zur Eheschließung fürs Visum", wenn das OLG der Eheschließung zugestimmt hat, d.h. nachdem die Unterlagen alle vom OLG geprüft wurden, was wiederum heisst, dass alle Unterlagen vollständig (mit Beglaubigung) eingereicht worden sein müssen.
Ich kann Dir nur sagen, wie ich es aus Bekanntenkreise kenne. Eine richtige Antwort bekommst Du (normalerweise) nur von Deiner Standesbeamtin. Jedes Standesamt handhabt es nämlich anders. Ich finde es aber recht eigenartig, dass Deine Standesbeamtin in dieser Sache unerfahren ist. In welcher Stadt lebst Du denn?
Ich würde Dir aber vorschlagen, die Unterlagen beglaubigen zu lassen. Es kann nämlich sein, dass die Standesbeamtin die Unterlagen annimmt, das OLG sie aber ablehnt, weil diese Beglaubigungen fehlen. Dadurch würdest Du mehr Zeit verlieren als Dir lieb ist.
Grüße,
hien

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Oliver






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BeitragVerfasst am: 15.03.2004, 14:40    Standesamt Antworten mit ZitatNach oben

Danke Hien. Zur Verdeutlichung: vorabbeglaubigt in Vietnam sind die Papiere, es ging mir um den Zeitpunkt der Prüfung durch das OLG.
Das Konsulat in Saigon schreibt:
"Sollte bereits ein Urkundsüberprüfungsverfahren im Rahmen der Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses anhängig sein, so wird um Erwähnung dieser Tatsache in den Unterlagen gebeten. Die Vorlage einer Ledigkeitsbescheinigung entfällt dann."
Ich verstehe das so, daß das Überprüfungsverfahren noch läuft, man aber schon das Visa mit der "Anmeldung zur Eheschließung" beantragen kann.

Ja, ich wohne in einer Kleinstadt, und die Standesbeamtin erzählt mir jedes mal wieviel einfacher doch die Fälle mit Thais seien. Sie hatte noch kein deutsch-vietnamesisches Paar.

Oliver

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hien
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BeitragVerfasst am: 15.03.2004, 14:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Oliver
Heisst das also, dass die Unterlagen gerade beim OLG sind?
Was hat eine Ledigkeitsbescheinigung mit dem Antrag auf ein Visum zur Eheschließung zu tun? Muss man da normalerweise eine Ledigkeitsbescheinigung abgeben?
Deine Verlobte kann in Saigon schon einen Antrag auf ein Visum zur Eheschließug beantragen, die Frage ist nur, ob der Antrag genehmigt wird. Die müssen sich vorher nämlich mit der zuständigen Ausländerbehörde austauschen, d.h. die Ausländerbehörde muss diesem Antrag zustimmen. Das tut sie in der Regel nur, wenn die "Bescheinigung der Anmeldung zur Eheschließung vom Standesamt" vorgelegt wurde. Diese Bescheinigung hast Du noch nicht bekommen, oder?

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 16.03.2004, 15:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@hien: nene... bitte mal hier lesen:

http://www.vietnam-freunde.net/seite01/html/heiraten_in_deutschland.html

Genau in dieser Reihenfolge und nicht anders!

Erst muß die Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung vorliegen, ansonsten kann die Botschaft den Visumsantrag nicht bearbeiten. Parallel wird da gar nichts laufen.

@oliver: Bei Thais ist es in der Tat sehr viel einfacher, weil Thailand im Gegensatz zu Vietnam qualifizierte Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt, mit denen man in Deutschland problemlos heiraten kann.

Grundsätzlich kann ich Dir nur noch einmal ans Herz legen, Dir einen Standesbeamten zu suchen, der sowohl auf die Echtheitsprüfung als auch auf die "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" (durch den OLG-Präsidenten) verzichtet. So etwas soll es geben - spart jede Menge Zeit und Nerven.

Die Ledigkeitsbescheinigung braucht der Botschaft wohl nicht noch zusätzlich vorgelegt werden, wenn die "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" bereits durch den OLG-Präsidenten erteilt wurde.

Gruß
HHFux

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hien
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BeitragVerfasst am: 17.03.2004, 11:40    Re: Standesamt Antworten mit ZitatNach oben

@HHfux
dachte eigentlich auch, dass es in dieser Reihenfolge abläuft, aber aufgrund dieses Beitrags
« Oliver » hat folgendes geschrieben:
Das Konsulat in Saigon schreibt:
"Sollte bereits ein Urkundsüberprüfungsverfahren im Rahmen der Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses anhängig sein, so wird um Erwähnung dieser Tatsache in den Unterlagen gebeten. Die Vorlage einer Ledigkeitsbescheinigung entfällt dann."

dachte ich, dass man den Antrag wohl schon parallel einreichen kann. Wie soll man das Schreiben der Konsulats in Saigon sonst verstehen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einfach ist, sich in einer kleinen Stadt einfach einen anderen Standesbeamten auszusuchen.

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 17.03.2004, 12:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@hien: Ja, das könnte man auch so verstehen. Ich würde es von der Logik des Verfahrens her aber eher so verstehen, daß man darauf hinweisen soll, wenn eine Echtheitsprüfung der vietnamesischen Urkunden bereits stattgefunden hat. Ist die Befreiung erteilt, braucht man die vietnamesische Ledigkeitsbescheinigung natürlich nicht mehr.

Ich wollte auch nur davor warnen, drauflos einen Visumsantrag zu stellen. Das ist schon bei vielen Leuten nach hinten los gegangen (Zeitverlust).

Oliver sollte am besten telefonisch beim Deutschen Generalkonsulat nachfragen, ob das Visumsverfahren (inkl. Anforderung der Zustimmung bei der innerdeutschen Ausländerbehörde) parallel laufen kann. Das würde immerhin eine Zeitersparnis von bis zu zwei Monaten bedeuten.

Gruß
HHFux

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 17.03.2004, 19:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

« HHFux » hat folgendes geschrieben:
Oliver sollte am besten telefonisch beim Deutschen Generalkonsulat nachfragen, ob das Visumsverfahren (inkl. Anforderung der Zustimmung bei der innerdeutschen Ausländerbehörde) parallel laufen kann. Das würde immerhin eine Zeitersparnis von bis zu zwei Monaten bedeuten.


Parallel funktioniert das leider überhaupt nicht, da nur die Botschaft die Stellungnahme der ABH anfordern darf.

Schnell wäre der Weg Vorabzutimmung der ABH, damit nach VN zur Botschaft/Konsulat und persönlich abgeben, dann gibts das Visa innerhalb von ein bis zwei Tagen.

Leider gibt es keinen Rechtsanspruch auf Vorabzustimmung. Diese gibt es nur in Ausnahmefällen und der Ermessensspielraum der ABH ist das sehr klein. Z.B. gibt es für das Visa zur Familienzusammenführung eines sechsjährigen Kindes zu seiner inzwischen deutschverheirateten Mutter auch dann keine Vorabzustimmung, wenn der Kindesvater tot ist und das Kind bei seiner fast 80-jährigen Großmutter lebt.

Der einzig gangbare Weg ist die Verpflichungserklärung bei der ABH abzugeben und diese per UPS oder DHL nach VN zu schicken, damit diese zusammen mit dem Visaantrag abgegeben werden kann. Dazu sollte man die genaue Adresse des Eingeladenen und auch die Nummer des Passes der auf der Botschaft abgegeben wird kennen. Damit ist zumindest sichergestellt, das es auf der ABH schon eine Akte für den Eingeladenen gibt, wenn dann die Anfrage von der Botschaft kommt. Das Anlegen der Akte dauert im Durchschnitt zwei bis drei Wochen, der Weg der Papiere von VN über das BVA bis zu der ABH auch.

So hat man wenigstens zwei Wochen gespart.

mfg
Thomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 21.03.2004, 17:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:

Parallel funktioniert das leider überhaupt nicht, da nur die Botschaft die Stellungnahme der ABH anfordern darf.

Möglicherweise meinen wir Verschiedenes: Die Frage war, ob die Botschaft mit der Bearbeitung des Visumsantrages schon beginnen kann, während die Echtheitsprüfung der vietnamesischen Urkunden noch läuft. Letzteres dauert ja erfahrungsgemäß mehrere Monate. In dieser Zeit könnte die Botschaft ja theoretisch schon die Zustimmung der ABH einholen usw. Wenn dann die Bescheinigung des Standesamtes vorliegt, bräuchte nur noch das Visum ausgestellt werden.

Ist alles Theorie und ich glaube eher nicht, daß die Deutsche Botschaft bzw. das Generalkonsulat da mitspielt. Aber fragen kostet ja nichts.

Gruß
HHFux

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Oliver






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BeitragVerfasst am: 02.04.2004, 14:57    Mal ein paar neue Details Antworten mit ZitatNach oben

Hui, hier scheint ja einiges in Gang gekommen zu sein, wenn es nur eindeutig wäre...

Meine Standesbeamte habe ich mitlerweile soweit, daß sie mir die Anmeldung zur Eheschließung gibt, nachdem ich die Papiere zur Überprüfung eingereicht habe. Jetzt kommt sie (wie konnte es anders sein) mit dem Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis.

Wie komme ich denn daran? Sie will eine eidesstattliche Versicherung einer Nachbarin meiner Freundin + irgendeinen Verdienstnachweis fürs OLG. Das OLG will noch eine Bescheinigung von der vietnamesischen Botschaft. Was ist denn das nun wieder?

Falls ich mich dazu entscheide in einen anderen Kreis umzuziehen (2. Wohnsitz), welche Ausländerbehörde wäre denn dann für mich zuständig? Gibt es da keine Probleme?

Und, wenn wir dann ein Visum bantragen, brauchen wir das Heiratsvisum oder noch zusätzlich ein Visum auf Familienzusammenführung um nicht wieder ausreisen zu müssen (wie ein Anwalt zu dem Thema sagte)?

Danke im Vorraus...

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hien
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BeitragVerfasst am: 02.04.2004, 15:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Oliver
Muss man den Antrag auf Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nicht beim OLG beantragen? Denn das OLG befreit einen ja von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Das macht man eigentlich in der Regel, wenn die Unterlagen von der Überprüfung wieder zurück sind.
Es ist alles irgendwie sehr verwirrend!
Das OLG muss Dir doch sagen können, was für eine Bescheinigung von der Botschaft es will.
Um was für eine eidesstattliche Versicherung von der Nachbarin handelt es sich denn? Was soll sie denn versichern?
Umziehen würde ich eigentlich nicht mehr, da Du die Unterlagen ja schon zur Überprüfung eingereicht hast. Man zieht um, um sich vor der Überprüfung zu drücken. Du könntest aber mal zum Standesamt von Deinem zweiten Wohnsitz gehen und dich dort erkundigen, wie es mit der Eheschließung dort aussieht. Vielleicht verlangen sie ja keine Überprüfung. Dann kannst Du immer noch umziehen. Ich denke eigentlich nicht, dass Du Probleme bekommen könntest. Warum auch? Denn eine Überprüfung ist ja nicht vorgeschrieben! Es liegt allein am Standesbeamten, ob er eine Überprüfung verlangt oder nicht.
Über die Ausländerbehörde würde ich mir keine Gedanken machen, weil sie einem Visum zustimmen muss, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ich weiss nicht, in welcher Stadt Du wohnst oder in welchen Kreis Du umziehen willst, deshalb kann ich Dir nicht sagen, welche Ausländerbehörde für Dich zuständig ist.
Wenn Ihr ein Visum beantragt, dann beantragt Ihr ein Heiratsvisum. Nach der Heirat geht Ihr zur Ausländerbehörde und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Eheführung.
Ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt Ihr, wenn Ihr in Vietnam geheiratet habt.
Grüße,
hien


Zuletzt bearbeitet von hien am 04.04.2004, 11:37, insgesamt einmal bearbeitet

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Oliver






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BeitragVerfasst am: 25.08.2004, 19:17    Endlich da !!! Antworten mit ZitatNach oben

Hey,

nach langer Zeit im Schwebezustand kann ich jetzt endlich mal was positives vermelden: meine Freundin hat ihr Visum (zur Eheschließung) bekommen und ist letzte Woche eingereist. Und zwar so wie beschrieben:
Ich habe einen Standesbeamten gefunden der zwar auch die Befreiung zur Beibringung der Ledigkeitserklärung vom OLG braucht (und damit auch eine Überprüfung der Geburtsurkunde), aber ich habe die Anmeldung zur Eheschließung bekommen, und meine Freundin damit das Visum, während die Überprüfung ihrer Geburturkunde wohl gerade erst angelaufen ist.
Laut Aussage der Ausländerbehörde müssen wir uns nur rechtzeitig melden, wenn wir es nicht schaffen innerhalb der 3 Monate zu heiraten, um eine Verlängerung zu bantragen.

Mal gespannt, ob es auch so weitergeht, aber wir sind jetzt schon mal für 3 Monate in Deutschland zusammen Sehr glücklich

Oliver

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hien
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BeitragVerfasst am: 26.08.2004, 12:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo Oliver,
das sind ja wirklich gute Neuigkeiten! Wünsche Euch beiden, dass alles weiterhin reibungslos abläuft!
Hien

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Nugget






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BeitragVerfasst am: 31.08.2004, 23:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Oliver,

ich habe eben deinen Beitrag gelesen und freue mich, dass deine Verobte nach Deutschland kommen kann.

Auch ich befinde mich gerade in einer solchen Urkundenüberprüfung, die leider schon ziemlich lange dauert. Daher wollte ich dich fragen, ob du mir sagen kannst, wie Du es hinbekommen hast, dass dein Standesamt dir die Bescheinigung zur Anmeldung gegeben hat, obwohl die Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Wenn möglich könntest du mir den Namen des Standesamt geben, so dass ich auch versuchen kann meine Standesbeamtin dazu zu übereden.

Grüsse und vorab vielen Dank,

Nugget

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Oliver






Anmeldungsdatum: 11.02.2004
Beiträge: 11



BeitragVerfasst am: 19.09.2004, 10:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Nugget,

sorry für die späte Antwort, bin leider die letzten Wochen sehr selten online, die neuen Lebensumstände Sehr glücklich

Leider kann ich Dir nicht wirklich weiterhelfen, da ich an diesen Standesbeamten auch nur über Beziehungen gekommen bin und ich meinen 2. Wohnsitz bei ihm angemeldet habe.
Das interessante ist aber daß ich wochenlang auf meine Standesbeamtin in meinem Ort eingeredet habe mir die Anmeldung vorab zu geben, sie aber zu unerfahren war um ihren Spielraum zu nutzen, obwohl sie sehr freundlich war. Erst als ich mich beim hessischen Innenministerium über die schlechte Zusammenarbeit der beteiligten Behörden beschwert habe und ihr später mitteilte, daß ich in einen anderen Landkreis "umziehe", erklärte sie sich erstaunlicherweise für diese Lösung bereit; da wollte ich aber nicht mehr.

Ich kann also nur sagen daß diese Lösung der parallelen Bearbeitung durchaus im Ermessensspielraum des Standesbeamten liegt. Allerdings sollte man wohl (wie Du ja bereits getan hast) alles zur Urkundenüberprüfung vorbereitet haben bevor man das Visum beantragt, bin selbst gespannt wie die Ausländebehörde sich verhalten wird wenn wir das Visum verlängern bzw. eine "vorläufige Aufenthaltsbewilligung?" beantragen.

Ich hoffe Du bist zwischenzeitlich schon weiter gekommen.

Oliver

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