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 Visumsbearbeitung parallel zur Echtheitsprüfung?

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reiner
Gast





Anmeldungsdatum: 14.10.2004
Beiträge: 4



BeitragVerfasst am: 14.10.2004, 19:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo,
ich möchte kurz meine eigenen erfahrungen zum thema kundtun:
die überprüfung der heiratsunterlagen und der visa-antrag auf "nachzug zum zukünftigen ehegatten" können parallel laufen. - diese auskunft haben wir von unserer zuständigen ABH erhalten.
folglich haben wir auch beides so eingeleitet, in der hoffnung, dass die visa-genehmigung eher da ist, und wir in ruhe hier auf die überprüfung der papiere für die hochzeit warten können. - übrigens mussten wir 500 € hinterlegen.
die AHB verhält sich sehr kooperativ und nimmt gerne jede sachdienliche information entgegen (zb. über den stand der dinge im standesamt und in VN - ich lasse mir möglichst über jeden vorgang eine bescheinigung und jede zahlung eine quittung geben )
zum staunen: noch am gleichen tag, an dem meine verlobte im konsulat zu ihrem antrag befragt wurde, erhielt die AHB eine vorinformation
darüber.- so schnell kann´s gehen
übrigens war meine verlobte in diesem jahr schon mit touristen-visum hier und wir haben zusammen die ämter hier aufgesucht. unterlagen , wie verpflichtungserklärung und meine meldebescheinigung hat sie gleich mitgenommen. auch eine versicherung ist schon wieder abgeschlossen.

mal sehen, ob es so gut weiter geht

die besten wünsche für alle in der gleichen situation !

reiner

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reiner
Gast





Anmeldungsdatum: 14.10.2004
Beiträge: 4



BeitragVerfasst am: 10.11.2004, 22:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

neues vom reiner ! Böse

war vier wochen nach einreichung des visaantrages + der heiratsunterlagen wieder auf unserer abh.
die gleiche sachbearbeiterin, die mir vorher erklärt hatte, dass visa-antrag + überprüfung der papiere parallell laufen können, schien schon auf mein erscheinen ewartet zu haben. - sie tat mir kund, dass sie damals (vor 2 wochen, - meiner ersten nachfrage ) ja noch nicht gewusst habe, dass " neuerdings " die vietamesischen unterlagen streng überprüft werden..... - was soll man dazu noch sagen ?!
allerdings stünde sie in verbindung mit dem standesamt, und bei rückkehr der überprüften papiere zum standesamt würde die abh dem visa-antrag zustimmen. die prozedur beim olg müsste nicht noch abgewartet werden.
bin gespannt, ob es bei dieser variante bleibt

reiner

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Ronny
Gast





Anmeldungsdatum: 21.10.2004
Beiträge: 13



BeitragVerfasst am: 13.11.2004, 09:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
die prozedur beim olg müsste nicht noch abgewartet werden.
bin gespannt, ob es bei dieser variante bleibt


Mmh,

ich mag mich irren und will Dir Deine Hoffnung nicht rauben.
Aber nach meinen Erfahrungen ist es häufig so, dass die Ausländerbehörde eine Zustimmung zur Einreise erst dann erteilt, wenn absehbar ist dass eine Eheschließung möglich sein wird.
Und bevor das OLG die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erteilt hat, wäre eine diesbezügliche Prognose reine Kaffeesatzleserei. Denn die Befreiung ist unabdingbare formelle Eheschließungsvoraussetzung, d.h. ohne diese gibt es keine Eheschließung.

Wie da eine solche Aussage der ABH reinpaßt, kann ich nicht nachvollziehen.

Ronny

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Oliver






Anmeldungsdatum: 11.02.2004
Beiträge: 11



BeitragVerfasst am: 21.03.2005, 17:34    Es ist geschafft!!! Antworten mit ZitatNach oben

Hallo, nachdem meine Freundin und ich letzte Woche heiraten konnten, jetzt nochmal meine Erfahrungen zum Parallel-Verfahren:

Wir haben alle Papiere beim Standesbeamten im April 2004 eingereicht, die Anmeldung zur Eheschließung erhalten und damit das Visum beantragt.
Im Mai kam vom OLG Frankfurt (konnte der Standesbeamte nicht umgehen) die Aufforderung zur Echtheitsprüfung der Papiere durch die Deutsche Botschaft, einer Verdienstbescheinigung meiner Verlobten und einer zusätzlichen Ledigkeitsbescheinigung. Ersteres haben wir beantragt, die beiden letzten Papiere im Juni nachgereicht.
Im August bekam sie ihr Visum und ist eingereist, der Aufenthalt wurde von der ABH im November für 3 Monate verlängert. Im Dezember (also nach 6 Monaten) kam die Antwort von der Deutschen Botschaft: meine Verlobte existiere nicht, das Familienbuch sei nicht alt genug, Urkunde evtl. gefälscht (Details und meine Unterstützung zur Sammelbeschwerde auf Anfrage). Der Schwager meiner Verlobten brauchte 2 Tage um herauszufinden warum die "Vertrauensanwälte" die Geburtsurkunde nicht im Geburtsregister gefunden haben (Gebietsreform). Das haben wir übersetzt, per Anwalt der Botschaft geschickt, die sich aber für nicht verantwortlich erklärte und einen neuen Antrag vom Standesbeamten wollte.
Im Februar wurde das Visum nur noch für 4 Wochen verlängert, ohne Aussicht auf weitere Verlängerung. Eine Einreise nach Dänemark war weiter nicht möglich, also haben mein Standesbeamter und ich das OLG davon überzeugt, daß meine Verlobte & ich "politische Flüchtlinge" der Deutschen Botschaft sind und deswegen leider keine überprüften Papiere beibringen können.
Der Oberlandesrichter hat dem ausnahmsweise zugestimmt und innerhalb einer Woche hatten wir einen Hochzeitstermin.

Mein Fazit: mit einem hilfsbereiten Standesbeamten (und Glück bei ABH bzw. OLG) klappt es mit der parallelen Bearbeitung von Visum und Überprüfung der Papiere. Allerdings sollte der vietnamesische Partner vorher in seinem Geburtsort jedes Problem aus dem Weg räumen, evtl. versuchen mit den dortigen Beamten einen guten Kontakt herzustellen.

Viel Glück für alle die es versuchen wollen... Oliver

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