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Cuong
Anmeldungsdatum: 19.01.2003
Beiträge: 78
Wohnort: Raum Karlsruhe
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Verfasst am:
03.07.2004, 23:27 Notwendigkeit der Echtheitsprüfung... |
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Hallo Vietnam Freunde,
ja, ich lebe noch und sorry, dass ich an Euren Diskussionen nicht aktiv teilnehme und eher passiv mitlese...
Aus Neugierde und allgemeiner Interesse würde ich mich gerne bei Euch schlaumachen:
Es ist ja jetzt leider schon allgemein üblich, dass Standesbeamte/in die Echtheit vietn. Urkunden anzweifeln und daher eine Echtheitsüberprüfung über Amtshilfeersuchen in Vietnam usw. fordern. Nun ist es aber so, dass dazu keine mir bekannte standesamtliche Dienstvorschrift für diese Massnahme existiert und alles eine Ermessensfrage des Standesbeamten ist.
Nun meine Bitte: habt Ihr schon aus eigene Erfahrung diese Schikane mitgemacht und welche Argumentationspunkte habt Ihr vorgebracht um gegen diese Echtheitsüberprüfung (und evtl. sogar erfolgreich) vorzugehen, bzw. diese wegfallen zu lassen? Ich bin schon schlagfertig in Argumentieren, aber ich nehme gerne noch "Munitionen" an, um noch mehr Kontra bieten zu können. Wie weit kann man gehen und hat das überhaupt Sinn?
2. Frage: Erfolgreiche Heirat in Dänemark und Rechtsanspruch auf sofortige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist ja bekanntlich auch nicht gegeben.
Jedoch ist diese Sache auch wieder eine Ermessenssache der Ausländerbehörde.
Habt Ihr auch hier Argumentationspunkte für mich, wie man kontra bieten kann und ein Aufenthaltserlaubnis erhält, ohne wieder nach Vietnam zurückreisen zu müssen?
3. und letzte Frage: Bei Einreise in Dänemark zwecks Heirat: muss man die erforderlichen Dokumente dafür schon mitbringen, oder lässt man sich diese nach Dänemark schicken? -weil ist leicht missverständlich unter "Grundsätziches" 3. Absatz bei http://www.vietnam-freunde.net/seite01/html/heiraten_in_danemark.html.
Sorry, ist doch wieder lang geworden heute.... aber ich hoffe, dass es eine rege Rückmeldung zu meinen Fragen gibt!
Viele Grüsse
Cuong
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Cuong
Anmeldungsdatum: 19.01.2003
Beiträge: 78
Wohnort: Raum Karlsruhe
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Verfasst am:
05.07.2004, 10:05 (Kein Titel) |
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Hallo,
was ich heute "neu" erfahren habe, ist, dass vom Oberlandesgericht (OLG)die Überprüfungsforderung auf Echtheit ausgeht. Mit OLG Stuttgart scheint es fast aussichtslos zu sein, gegen diese Erfordernis zu diskutieren....
OLG für Köln, Karlsruhe oder Bayern sehen es nicht so streng und sehen von der Überprüfung ab.
Wie habt Ihrs erlebt?
Grüsse
Cuong
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Oliver
Anmeldungsdatum: 11.02.2004
Beiträge: 11
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Verfasst am:
23.07.2004, 08:22 OLGs |
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Hallo Cuong,
kenne nur die Antwort vom OLG Frankfurt, die wollten sich nicht überzeugen lassen auf die Prüfung der Geburtsurkunde zu verzichten
Und deswegen warten wir und warten und...
Oliver
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