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 "Mysteriöse" Urkundenprüfung!

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Thomas






Anmeldungsdatum: 08.07.2004
Beiträge: 3



BeitragVerfasst am: 09.07.2004, 01:52    "Mysteriöse" Urkundenprüfung! Antworten mit ZitatNach oben

Ich bin auch aus allen Wolken gefallen,als unsere beiden Urkunden (Ledigkeitsbescheinigung,Geburtsurkunde) letzte Woche zurückkamen
und fast nichts gestimmt hat!
Ich hoffe,dass Ich noch rechtzeitig schreibe,denn Ich bin auf jeden Fall bei der Sammelbeschwerde dabei!
Hier ist meine Geschichte:
Im Mai 2003 habe Ich meine zukünftige Frau in Deutschland kennengelernt.Sie war beschäftigt als Au-pair Mädchen.Im Dezember 2003 war das
Au-pair Jahr abgelaufen.Sie ist dann zu mir gezogen,denn unsere Hochzeitsvorbereitungen liefen bereits.Im Januar 2004 haben wir dann die
beiden Urkunden zur Botschaft nach Hanoi zur "sogenannten" Überprüfung geschickt.Aufgrund der laufenden Hochzeitsplanung konnte Sie Ihr
Visum 2 mal verlängern.Aber am 25.Mai musste Sie dann Deutschland verlassen,weil die Ausländerbehörde keinen Grund mehr für eine
weitere Verlängerung sah,da die Papiere noch nicht hier waren.Aber der Chef von der Ausländerbehörde hat Ihr eine sogenannte
"Vorabzustimmung" zur Einreise zum Zwecke der Hochzeit mitgegeben,die sie dann bei der Deutschen Botschaft abgegeben hat.
Sie hat dann auch ein "Heiratsvisum" (so heisst es,denke Ich) bekommen und kommt am Samstag den 10.Juli wieder zu mir zurück.
Alles gut und schön,wenn da nicht die "falschen" Urkunden wären.
Und jetzt mein Problem:
Die Deutsche Botschaft hat ausdrücklich die ORIGINALE Geburtsurkunde verlangt,die wir dann auch hingeschickt haben.
Und bei der Ledigkeitsbescheinigung hat irgendeine Nummer gefehlt.
Da meine Freundin diese Woche noch zu Hause war (sie wohnt in Hanoi),wollte sie auch gleich neue Urkunden beantragen.
Aber die Herren auf dem Rathaus wollen erst die alten Urkunden zurückhaben,bevor sie neue ausstellen.Super,oder?
Und ausserdem sind die neuen Urkunden dann nicht mehr das Original,oder?
Da Ich jetzt auch einige (unglaublichen) Geschichten im Forum gelesen habe,bin Ich etwas schlauer geworden und werde auch den Verdacht nicht los,
dass hier Missbrauch betrieben wird.Zumal 400 Euro ja ziemlich viel Geld sind in Vietnam.
Meine Befürchtung ist,wenn Ich jetzt das ganze Spiel mit den Urkunden wiederhole,dass wir wieder 6 Monate warten,wieder 400 Euro bezahlen
und wieder keinen Erfolg bringt.Wenn Ich das ein Paar mal mache,dann kann sich der (aber es ist glaube Ich eine "Sie",wie es im Forum stand)
sogenannte "Vertrauensanwalt" zur Ruhe setzen und sich ein Häuschen kaufen.
Da Ich eine Rechtschutzversicherung habe,werde Ich jetzt einen Anwalt nehmen,aber keine Klage gegen die Botschaft in Vietnam (die ist sehr weit weg),
sondern in der Hoffnung,mit einem Schreiben an das Oberlandesgericht in Karlsruhe,auf die Prüfung zu verzichten.
Was haltet Ihr davon?

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hien
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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 09.07.2004, 08:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo Thomas,
leider komme ich zur Zeit nicht dazu, Dir alle Fragen zu beantworten. Ich werde erstmal mit ein Paar anfangen und den Rest werden Dir dann hoffentlich die anderen Forum-Besucher beantworten.
Ich kann Dir nur raten, in Vietnam zu heiraten. Ich denke nämlich, dass Ihr nicht drum herum kommt, die Echtheitsprüfung nicht zu machen. Es sei denn Dein Anwalt kann da was machen. Unter dem Thema "Rechtslage Urkundenprüfung" hatte ff ein Theorie aufgestellt. Leider wissen wir nicht, ob sie in der Praxis Erfolg hat. Vielleicht könntest Du diese Theorie mit Deinem Anwalt besprechen.
Zu den Geburtsurkunden: Ich glaube, ich kenne niemanden (über 20 Jahre), der eine Original Geburtsurkunde aus Vietnam besitzt, d.h. die Geburtsurkunde, die bei der Geburt ausgestellt wurde. Die Vietnamesen lassen sich die Geburtsurkunde immer erstellen, wenn sie eine brauchen. Diese werden eigentlich auch als Originale anerkannt. Würde man mit einer echten originalen Geburtsurkunde kommen, könnte ich mir vorstellen, dass sie von den Vertrauensanwälten nicht anerkannt wird.
Es könnte wirklich sein, dass Ihr euch Geld und Zeit erspart, wenn Ihr in Vietnam heiratet. Es besteht aber das Risiko, dass die Heiratsurkunde später trotzdem überprüft werden muss. Bis jetzt habe ich aber nur von einem Fall gehört, bei dem die Heiratsurkunde überprüft wurde.
hien

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Karl






Anmeldungsdatum: 22.02.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Nordhessen



BeitragVerfasst am: 10.07.2004, 00:27    Do it now Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Thomas,
erstmal schön, dass Du Deine Liebste Samstag wiedersiehst !
Schon komisch, die Deutsche Botschaft stelt ein Visum aus, für eine Frau, deren Geburtsurkunde laut ihrem "Vertrauensanwalt" nicht echt ist. Aber gut so.
Das OLG ist eine gute Adresse: Eine Ledigkeitsbescheinigung wird doch in Vietnam nicht ausgestellt ? Bei uns war es so, dass ein Dritter die Ledigkeit bestätigen musste. Das OLG wollte dazu nur die Geburtsurkunde, geprüft. Die Prüfung hat fast 6 Monate gedauert, war aber dann positiv. (Meines Wissens ohne finanziellen "Beschleuniger"!).

Das Heiratsvisum gilt 3 Monate, ist aber verlängerbar, oder?.
Also ich würde möglichst versuchen hier zu heiraten, das ensprechende Visum samt Zustimmung der Ausl. Behörde habt ihr ja schon.
Das heisst ihr braucht eine neue Geburtsurkunde und müsst die der Botschaft zur Prüfung geben. Die bisheige Urkunde wird nicht echter werden. Hat Deine Verlobte sie vieleicht schon von der Botschaft geholt ? Die Urkunde muss auch übersetzt und diese muss vom vietnamesischem Aussenministerium abgestempelt werden. Ist echt wenig Zeit, zumal sie nicht mehr in Hanoi ist. Vielleicht hilft es, wenn der Standesbeamte die Botschaft wegen der sehr knappen Zeit um Eile bittet. Er hat bei uns gut mitgearbeitet.

Dagibt es auch eine Sechsmonatsfrist ab Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt, die läuft aber noch nicht, oder ?

Soviel ermal, alles Gute und viel Spaß in Zweisamkeit

Micha

PS.:Wir haben es auch fast geschaft ! Meine Verlobte und ihr Sohn sind letzten Samstag gelandet, sie mit Heiratsvisum ! Sehr glücklich ! Das OLG hat dem Standesamt grünes Licht gegeben, alle Dokumente sind vorhanden und in Ordnung ! Wahnsinn, nach ca. 10 Monaten Geschockt .

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hien
Administratorin



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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 10.07.2004, 10:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Thomas
habe ganz überlesen, dass Deine Verlobte ja schon ein Heiratsvisum hat. In dem Fall sollte Ihr wirklich versuchen in Deutschland zu heiraten.
hien

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Thomas






Anmeldungsdatum: 08.07.2004
Beiträge: 3



BeitragVerfasst am: 11.07.2004, 11:34    Hallo Zusammen Antworten mit ZitatNach oben

Vielen Dank für eure Antworten.
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Thomas






Anmeldungsdatum: 08.07.2004
Beiträge: 3



BeitragVerfasst am: 11.07.2004, 12:13    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja,jetzt sind wir endlich wieder zusammen!
Mit dem Heiratsvisum habe wir echt Glück gehabt.Aber Ich denke,in der "komischen" Deutschen Botschaft weiss der oder die eine nicht,was der oder die andere macht!
Gut,Ich hatte ja sowieso eine sogenannte "Vorabzustimmung" von meiner Ausländerbehörde,also blieb der Botschaft gar nichts anderes übrig.
Das Heiratsvisum kann man verlängern.Nur was ist,wenn es noch viele Monate so weiter geht?
Falls Sie dann keine Verlängerung bekommt,dann geh Ich zum Anwalt.

Da meine Verlobte die letzte Woche noch in Vietnam war,hat sie auch eine neue Geburtsurkunde machen lassen und sie auch gleich vom Konsulat abstempeln lassen.
Aber Ich weiss nicht,ob diese Urkunde diesmal anerkannt wird,weil sie zwar vom Rathaus und vom Konsulat abgestempelt wurde,aber wieder nicht vollständig ist.
Wie war das bei Dir Karl?
Ich schicke Dir mal ein Foto von der jetzigen Geburtsurkunde an Deine private E-mail Adresse.Kannst Du mir dann sagen,oder Deine Frau,ob sie diesmal richtig ist?
Denn Ich möchte diesmal auf Nummer sicher gehen,bevor Ich wieder 6 Monate umsonst warte und 400 Euro los bin!
Die Ledigkeitsbescheinigung werden wir(Ihre Schwester macht das) auch nochmal neu machen müssen,aber da will das Rathaus erst die alte zurückhaben.
Dir Herzlichen Glückwunsch! Ihr habt es überstanden.
Für Deine Antwort wäre Ich Dir sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas

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Karl






Anmeldungsdatum: 22.02.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Nordhessen



BeitragVerfasst am: 25.07.2004, 11:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo thomas,
sorry, dass ich erst so spät antworte.
In der Tat sieht die Geburtsurkunde meiner verlobeten anders aus. Es sind fast alle Einträge ausgefüllt und dies handschriftlich, mit Unterschrift. Es ist das gleiche Formular, jedoch logischer Weise etwas älter und wie gesagt vollständiger.
Ich denke, das bei der Geburtsurkunde deiner Verlobten wegen der fehlenden Einträge eine " Überprüfung" nicht möglich war. Hier werden ja Anträge auch erst bearbeitet, wenn dem Beamten alles vorliegt, was er/sie braucht. Kein Staatsdiener übernimmt Verantwortung und entscheidet, ohne durch Verordnungen o.ä. 100%ig abgesichtert zu sein.
Immerhin beweist die Geburtsurkunde die Identität einer Person und eine andere Person zu verheiraten als die, die dort steht, ist für Behörden the worst case. Daher auch der Wille des OLG zur Absicherung der Identität eines Antragstellers.
Ich glaube, dass ihr mit dieser Urkunde hier nicht weit kommt. Ich weiss nicht, wie andere Geburtsurkunden aussehen. Mein Vorschlag wäre, bei der Ausstellung der Urkunde bei der Behörde in Vietnam auf Vollständigkeit zu beharren, bzw fehlende Einträge zu ergänzen. Das ist jetzt aber schwierig, oder ?

Tja, das dazu. Nicht sehr positiv aber Stand der Dinge ( aus meiner sichtweite).
Gibt es etwas neues von Eurer Seite ?

Gruss, Micha S.

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Wildebrandt






Anmeldungsdatum: 17.08.2004
Beiträge: 7


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BeitragVerfasst am: 17.08.2004, 16:25    Echte Urkunden reichen nicht für die Dt. Botschaft Hanoi Antworten mit ZitatNach oben

Hi, ich bin zwar ganz frisch hier aber ich mußte mich mal anmelden, weil es einfach unmöglich ist:
Die Ledigkeitsbescheinigung und die Geburtsurkunde (originale mit Beglaubigung und Übersetzung des Notariats der Deutschen Botschaft in Hanoi) meiner Verlobten habe ich im Juli im Standesamt Berlin-Köpenick, bei gleichzeitiger „Hinterlegung“ von 500,-€ für die entstehenden Kosten, zur Legalisation abgegeben.
Heute war ich beim Standesamt. Die hatten ein Schreiben der Botschaft aus Hanoi (das sie mir allerdings nicht kopieren dürfen weil es „intern“ ist):
Die von mir eingereichte Ledigkeitsbescheinigung meiner vietnamesischen Verlobten entspricht nicht der Form: lt. Dekret 83/1998 in Verbindung mit der Entscheidung Nr. 1203/QD/TP/HAT vom 26.12.98 muß ein gültiges Formular für die Ledigkeitsbescheinigung verwendet werden, komplett ausgefüllt, mit vollständigem Wohnsitz und Registriernummer oben links.
Die eingereichte Geburtsurkunde ist eine Wiederregistrierung. Es fehlen Angaben zum Ausweis (??). Es sind Angaben zu machen zum Verbleib des Originals aus dem Geburtsjahr, dieses Original ist vorzulegen. Das ursprüngliche und vollständig ausgefüllte Familienbuch (So Ho Khan Gia Dinh) ist vorzulegen. Bei der Botschaft ist eine Amtsvollmacht zu unterzeichnen.
Ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat in Vietnam könne für mich allerdings auch nicht ausgestellt werden, da die gleichen Urkunden (s.o.) vorgelegt werden müssen.
Im Übrigen ist es ihnen bekannt, daß ständig die in Vietnam ausgestellten Originalurkunden von der Botschaft nicht anerkannt werden, weil irgendwelche Formalien angeblich nicht korrekt sind.
Der Sachbearbeiter im Standesamt empfahl mir, in Dänemark zu heiraten . . .
Freundliche Grüße von Detlef W.

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Peter
Gast





Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 1



BeitragVerfasst am: 05.01.2005, 10:26    The same procedure Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Thomas, könnte deinen Text kopieren und die Namen einfach austauschen. Wir, meine Verlobte aus Saigon und ich, Köln, laufen ebenfalls seit einem Jahr im Auftrag des OLG Köln sowie des Standesamtes Köln Geburtsukrkunden hinterher, die der Sache nach nicht existieren. Ich habe hier den Verdacht, dass wir mit kleinen Beiträgen den Etat der deutschen Behörden sanieren. Wir besitzen die originalen Geburtsurkunden aus dem Jahr 1978, jedoch kein Familienbuch. Dies besitzt in der in D bekannten Form wohl auch keine vietnamesische Familie. Unsere Dokumente füllen inzwischen einen dicken Ordner, zumeist befinden sie sich auf dem Weg zur Prüfung nach oder von Vietam. Die Unkenntnis der deutschen Standesämter ("Die heißen ja alle Nguyen da unten!") wird nur noch überboten von der Engstirnigkeit der Konsulatsbediensteten. Eine Heirat in Dänemark wäre beinahe zustande gekommen, ist aber am fehlenden Schengen-Visum meiner Verlobten gescheitert. Ich kann allen nur die Agentur Schaupp in München empfehlen: kompetent, schnell, freundlich und ausdrücklich kein Geldschneider. Wir bleiben dran!
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stefanoi_duc
Gast





Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Rohrbach / WÜ


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BeitragVerfasst am: 16.04.2005, 18:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

kannst du die adresse der agentur schaubb mir bitte schicken ?


Danke

_________________
Ich bin so ein lustiger Astronaut

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Florian




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Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920


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BeitragVerfasst am: 17.04.2005, 19:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn man ein gültiges Schengenvisum hat, ist die Heirat in Dänemark wirklich kein Problem. Und man kann das auch ohne Agentur unkompliziert organisieren.... Wir haben im Januar in Sonderborg geheiratet, keinerlei Probleme...
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