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 Formlose Einladung nach Deutschland für Besuchsvisum

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cashman
Gast



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Anmeldungsdatum: 22.08.2013
Beiträge: 2
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BeitragVerfasst am: 22.08.2013, 10:04    Formlose Einladung nach Deutschland für Besuchsvisum Antworten mit ZitatNach oben

Hallo liebes Forum,

ersteinmal ein kurzes Hallo und gleich mein erster längerer Beitrag mit einer Frage.

Ich habe in meinem letzten Urlaub eine wirklich tolle Vietnamesin kennengelernt und mich in Sie verliebt. Nun möchte ich Sie gerne nach Deutschland einladen mich hier 3 Monate zu besuchen um Sie besser kennen zu lernen.

Da Sie vor kurzem Ihr Studium in Australien abgeschlossen hat und gegenwärtig in einer Orientierungsphase ist (und bei Ihren Eltern lebt) hätte Sie Zeit zu reisen und auch die finanziellen Mittel, da die Eltern recht wohlhabend sind.

Nun sitze ich an der Einladung und bin mir nicht sicher ob das was ich bisher habe passt. Deshalb wollte ich mal erfahrene Einlader befragen, ob die Einladung so in Ordnung ist:

Betreff: Persönliche Einladung für Frau XY als Anlage zu Ihrem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Zeit vom XX bis XX

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie meine Einladung für Frau XY bei Ihrer Entscheidung über Ihren Visaantrag zu berücksichtigen, und mir damit zu ermöglichen, Frau XY zeitweilig als Gast in meinem Heimatland begrüßen zu können.
Wir haben uns bei meinem letzten Urlaub in Vietnam am 24.07.2013 kennengelernt und ineinander verliebt. Da Sie sich nach Ihrem abgeschlossenen Master-Studium in Australien eine Auszeit vor dem Einstieg ins Berufsleben nehmen möchte und wir uns gerne besser kennenlernen würden, habe ich Ihr angeboten Sie nach Deutschland einzuladen.
Da ich selber Freiberuflich im Online Marketing tätig bin, kann ich mir meine Zeit flexibel einteilen. Somit kann ich in den drei Monaten Besuchszeit viel Zeit mit ihr verbringen und muss hierfür keinen Urlaub nehmen. In der Besuchszeit haben wir geplant mehrere Städtereisen in Deutschland und Europa zu unternehmen. Insbesondere möchten wir Berlin, Wien, Paris, Amsterdam und Venedig bereisen.
Während der Besuchszeit werde ich Sie selbstverständlich kostenfrei in meiner Eigentumswohnung in München beherbergen und für Ihre Lebenshaltungskosten in Deutschland aufkommen.
Ich habe Frau XY bisher als absolut zuverlässig und vertrauenswürdig kennengelernt. Für mich besteht keinerlei Zweifel, dass sie am Ende des geplanten Besuches bei mir an Ihren Wohnort zurückkehren wird um dort Ihrer Karriere nachzugehen.
Selbstverständlich können Sie davon ausgehen, dass ich als der Einladender selbst mir über die eingegangene Verantwortung bewusst bin und werden die entsprechenden Regeln und Auflagen genau beachten.
Ich möchte mich vorab bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken und hoffe, dass Sie Frau XY das beantragte Besuchsvisum gewähren werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter den o.g. Kontaktangaben zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen


Darüber hinaus würde mich interessieren ob ich als Empfänger direkt das Konsulat eintragen soll, oder die Adresse meiner Freundin?

Eine Verpflichtungserklärung an sich ist für mich kein Problem und wird von mir selbstverständlich dem Schreiben beigelegt und die Einladung würde ich auch beglaubigt unterschreiben.

Vielen Dank schon im Voraus für eure Bemühungen.

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Courti
Moderator



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Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
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BeitragVerfasst am: 23.08.2013, 08:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Es gibt kein Richtig oder Falsch. Wichtig ist, dass der Gesamteindruck stimmt.

Auf mich wirkt die Einladung sehr detailliert. Dadurch gerätst du unnötig in die Defensive. Müsste ich das Schreiben beurteilen, dann würden mich viele der im Schreiben genannten Dinge, z. B. deine Einschätzung über die Zuverlässigkeit deiner Freundin, nicht überzeugen. Ich würde dies als Verfasser nicht explizit ansprechen.

Wie gesagt ist das nur mein Eindruck. Ein Richtig oder Falsch gibt es nicht.

_________________
Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)

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cashman
Gast



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Alter: 43
Anmeldungsdatum: 22.08.2013
Beiträge: 2
Wohnort: München


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BeitragVerfasst am: 23.08.2013, 09:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielen Dank für deine Einschätzung. Ich hab auch gesehen, das manche nur ganz kurze Schreiben haben ohne viel blabla und das Visum ging problemlos durch.

Werd das nochmal deutlich verschlanken.

Nun wäre für mich noch offen, an wen die Einladung zu adressieren ist.

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Humanitaet
Gast



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Beiträge: 346
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BeitragVerfasst am: 23.08.2013, 10:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Normalerweise gehe ich zum Ordnungsamt und hole dort ein Formular für Einladung.

Danach muss ich zum Gericht gehen, um meine Unterschrift beglaubigen zu lassen. Dann muss ich wieder zum Ordnungsamt gehen, um dort um Einreisevisa zu beantragen.

Wenn das genehmigt ist, bekommt die Deutsche Botschaft in VN eine Bestätigung des Ordnungsamtes, somit kann Deine Freundin einreisen.

Anders kenne ich nicht

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Niko
Gast










BeitragVerfasst am: 23.08.2013, 10:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@cashman,

Wenn du eine Verpflichtugserklärung machst, dann ist meiner Meinung nach ein zusätzliches Einladungsschreiben überflüssig. Die Qualifikationen und die Rückkehrbereitschaft deiner Freundin kann nur sie vor der Botschaft in Vietnam belegen. Die Größe deiner Wohnung und deines Einkommens musst du in der Verpflichtungserklärung angeben.

Falls du doch ein Einladungsschreiben machen willst, dann würde ich es an die Botschaft (Konsulat) adressieren und möglichst kurz fassen, es aber deiner Freundin schicken damit sie es abgeben kann.

Niko

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