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Maximilian
Gast
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Anmeldungsdatum: 09.01.2017
Beiträge: 35
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Verfasst am:
10.07.2017, 15:09 Krankenversicherung für vietnamesische Ehefrau |
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Hallo zusammen,
folgende Ausgangsituation: Ich habe meine vietnamesische Frau in vietnam geheiratet. Derzeit läuft nach gestelltem Visumantrag auf Familienzusammenführung die Echtheitsprüfung der Heiratsurkunde. Sobald meine Frau das Visum bekommt kann sie einreisen. Über eine Incoming-Krankenversicherung hat sie 3 Monate Krankenversicherungsschutz, wenn auch nur sehr einfachen.
Mir geht es jetzt um ihre Krankenversicherung nach Ablauf dieser 3 Monate. Ich selbst bin privat krankenversichert. Damit scheidet eine Mitversicherung im Rahmen der gesetzlichen Familien-KV aus. Eine Pflichtversicherung in der GKV kommt nach meinen Recherchen nur dann in Frage, wenn der Aufhenthaltstitel auf mehr als 1 Jahr befristet ist, was nach meiner Kenntnis bei der Erstbewilligung aber nicht der Fall ist.
Somit kommt eigentlich nur noch soazialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine private Krankenversicherung in Frage. Erstere dürfte in den ersten 3 Monaten schwer bis gar nicht zu erreichen sein (nicht ausreichende Sprachkenntnisse, fehlende Dokumente zur Berufsqualifizierung etc.).
Hat jemand Erfahrung mit dem Abschluß einer priavten KV in vergleichbarer Situation? Ich befürchte, dass die privaten Kassen einen Antrag eher ablehnen werden, da ihnen das Risiko (Krankenvorgeschichte schwer verifizierbar) zu hoch ist. Dann bliebe nur noch der Abschluß eines Basistarifs in der PKV, der allerdings über 600 Euro/Monat kostet.
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Courti
Moderator
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Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
11.07.2017, 06:45 (Kein Titel) |
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Wie lange der Aufenthaltstitel deiner Frau befristet sein wird, ist Ermessenssache des Sachbearbeiters. Der erste AT meiner Frau war bspw. auf 2 Jahre befristet. Ggf. lässt sich mit deiner Argumentation ja auch das Problem dann von dieser Seite umgehen - 1 Jahr und 1 Tag wäre ja dann bereits ausreichend, oder?
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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Maximilian
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 09.01.2017
Beiträge: 35
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Verfasst am:
11.07.2017, 07:26 (Kein Titel) |
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« Courti » hat folgendes geschrieben:
Wie lange der Aufenthaltstitel deiner Frau befristet sein wird, ist Ermessenssache des Sachbearbeiters. Der erste AT meiner Frau war bspw. auf 2 Jahre befristet. Ggf. lässt sich mit deiner Argumentation ja auch das Problem dann von dieser Seite umgehen - 1 Jahr und 1 Tag wäre ja dann bereits ausreichend, oder?
Diesen Versuch wollte und werde ich natürlich machen. Hast du aktiv darauf hin gewirkt, dass der AT deiner Frau auf 2 Jahre befristet wurde? Falls ja, mit welchem Argument? Läuft die Frist ab dem Tag der Antragsstellung bzw. Bewilligung oder rückwirkend ab dem Einreisetag?
Liest auch jemand mit, der versucht hat, für den Partner eine PKV abzuschließen?
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
11.07.2017, 08:24 (Kein Titel) |
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In der Regel soll der Aufenthalt als Ehepartner eines Deutschen für drei Jahre erteilt werden. Kürzere Zeiten müssen begründet werden. Das wären z.B. Laufzeit des Passes. oder wenn die ABH Zweifel an der Ehe hat (üblicherweise dann, wenn die Heirat kurz vor Ablaufen eines anderen Aufenthaltstitels (Au Pair, Studium) erfolgt ist). Es gibt auch ABHs, die generell erst einmal 1 Jahr erteilen mit der Auflage den Integrationskurs abzuschließen und nach Abschluß des Kurses die drei Jahre erteilen.
Im Normalfall erteilen die ABHs bei einem Jahr auch einen Tag mehr, da sie um das Problem mit der Krankenkasse wissen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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okidoki
Gast
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Alter: 50
Anmeldungsdatum: 20.05.2011
Beiträge: 44
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
11.07.2017, 23:01 (Kein Titel) |
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Hi...
wenn du deine Frau in der GKV unterbringen willst, würde ich mit der KV reden und eine Bestätigung ausstellen lassen, das sie bereit sind sie aufzunehmen wenn sie eine AE > 1 Jahr erhält.
Im zweiten Schritt würde ich explizit eine AE für 3 Jahre beantragen. Wenn die ABH da dann nicht ran will, müssen sie es zumindest begründen. Zudem ist es eine gute Basis zum verhandeln. Wenn es nicht ganz dumm läuft, kann man in den meisten Fällen durchaus vernünftig mit den Leuten reden.
PKV hatte ich damals mal angefragt, da wir in der gleichen Situation waren. Die kamen mit mehreren Seiten Formular für ärztliche Voruntersuchungen von diversen Fachrichtungen. Das haben wir dann sein lassen.
SV pflichtige Beschäftigung ist eine günstige Lösung. Da ist die Frage, wie sieht die Lebensplanung generell aus? Was bietet die Gegend? Große Stadt in der Nähe? Und was ist sie bereit zu machen?
Putzen, Zimmermädchen, Küchenhilfe, etc. In einer größeren Stadt und größeren Firma klappt das meistens auch ohne Sprachkenntnisse und Qualifikation. Auf dem Land wahrscheinlich schwerer.
Sie braucht mindestens 460 €, beim Mindestlohn sind das ~12 Std. / Woche. Da würde dann auch noch Zeit für den Integrationskurs sein.
Aber ich denke, GKV müßte man hin kriegen wenn man mit den Leuten redet.
Gruß Neffe
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Maximilian
Gast
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Anmeldungsdatum: 09.01.2017
Beiträge: 35
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Verfasst am:
12.07.2017, 09:33 (Kein Titel) |
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Hallo Neffe,
danke! So ähnlich habe ich mir das mit der PKV auch vorgestellt. Dann werden wir wohl auch die Variante GKV in Verbindung mit 3 Jahren bzw. zumindest > 1 Jahr AT versuchen.
Ich bzw. dann wir lebe(n) in einem Ballungsraum. Meine Frau hat einen Friseursalon betrieben, aber keine Qualifikationsnachweise, wie das halt in Vietnam so ist. Wir werden versuchen für sie einen Ausbildungsplatz (möglichst mit Lehrzeitverkürzung) in ihrem erlernten Gewerbe zu finden, damit sie hier eine Qualifizierung nachweisen kann, aber das wird sicher nicht ganz einfach werden. Übergangsweise würde sie sicher auch eine andere Tätigkeit ausüben.
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Courti
Moderator
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Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
12.07.2017, 17:25 (Kein Titel) |
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« Maximilian » hat folgendes geschrieben:
Hast du aktiv darauf hin gewirkt, dass der AT deiner Frau auf 2 Jahre befristet wurde? Falls ja, mit welchem Argument? Läuft die Frist ab dem Tag der Antragsstellung bzw. Bewilligung oder rückwirkend ab dem Einreisetag?
Nein, wir haben da nicht aktiv drauf hingewirkt oder argumentiert. Wir waren recht knapp dran und konnten zudem zu diesem Zeitpunkt auch nur den Antrag zur Versicherung (Familienversicherung) vorweisen und versprechen, das entsprechend weiterzuleiten. Unserem Sachbearbeiter genügte dies glücklicherweise.
Der AT wurde damals noch in den Pass geklebt; das geschah sofort und die Frist lief ab diesem Tag. Wie das mit den neuen elektronischen Aufenthaltstiteln ist, kann ich dir leider nicht sagen.
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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Adi
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Alter: 37
Anmeldungsdatum: 13.02.2011
Beiträge: 479
Wohnort: BW
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Verfasst am:
13.07.2017, 09:08 (Kein Titel) |
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Der EAT ist momentan zumindest ein Grauss. Eine bekannte hat 3 Monate warten dürfen. bei uns sind es bereits 7 Wochen, wobei vor 3 Wochen die Pin kam, nun warten wir auf den Abholbrief.
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GerdM
Gast
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Beiträge: 481
Wohnort: Kassel
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Verfasst am:
13.07.2017, 12:58 (Kein Titel) |
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« Adi » hat folgendes geschrieben:
Der EAT ist momentan zumindest ein Grauss. Eine bekannte hat 3 Monate warten dürfen. bei uns sind es bereits 7 Wochen, wobei vor 3 Wochen die Pin kam, nun warten wir auf den Abholbrief.
Meine Frau hat am Dienstag einen neuen Aufenthaltstitel beantragt und dort sagte man uns, wir sollten in fünf Wochen zwecks Abholung anrufen. Einen Brief gäbe es nicht.
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roger1705
Gast
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Beiträge: 53
Wohnort: Süd-Schwarzwald
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Verfasst am:
15.07.2017, 20:38 (Kein Titel) |
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Die Mutter meiner Tochter, damals noch nicht meine Frau, hat gleich drei Jahre bekommen. Die Tochter wurde in Vietnam geboren und sie kam im Sinne des Familiennachzuges her. Sonst hätte sie den EAT auch nur ein Jahr mit Auflage des Integrationskurses bekommen.
Eine Möglichkeit die du auch erwägen solltest, ist für eine Weile Teilzeit zu arbeiten um so unter die Beitragsbemessungsgrenze zu fallen. Bei mir hat sich das durch Elternteilzeit ergeben. Die war zwar nur temporär, für 4 Monate, hat aber trotzdem funktioniert. Ich bin zurück in die GKV und habe dann nach der Heirat auch gleich die Familienversicherung beantragt. Mit dem gesparten Geld kannste dann auch eine Zusatzversicherung abschließen, wenn dir gewisse Leistungen wichtig sind.
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Adi
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Alter: 37
Anmeldungsdatum: 13.02.2011
Beiträge: 479
Wohnort: BW
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Verfasst am:
17.07.2017, 08:29 (Kein Titel) |
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« GerdM » hat folgendes geschrieben:
« Adi » hat folgendes geschrieben:
Der EAT ist momentan zumindest ein Grauss. Eine bekannte hat 3 Monate warten dürfen. bei uns sind es bereits 7 Wochen, wobei vor 3 Wochen die Pin kam, nun warten wir auf den Abholbrief.
Meine Frau hat am Dienstag einen neuen Aufenthaltstitel beantragt und dort sagte man uns, wir sollten in fünf Wochen zwecks Abholung anrufen. Einen Brief gäbe es nicht.
Interessant, uns hat man extra darauf hingewiesen das man auf den 2. (Abhol-)Brief warten soll, der erste ist ja nur der Brief mit Pin etc.
Auf meine E-Mail kam noch keine Reaktion, vielleicht rufe ich dann auch mal an.
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Adi
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Alter: 37
Anmeldungsdatum: 13.02.2011
Beiträge: 479
Wohnort: BW
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Verfasst am:
17.07.2017, 12:59 (Kein Titel) |
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Sorry, gehört ja nicht wirklich zum Thema, aber @GerdM. Hab mal angerufen. EAT ist wohl da, aber die Dame im Urlaub und es macht auch kein anderer (Super). 07.08. kommt sie wieder.... was ist den das für eine Arbeitsweise.
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offi
Gast
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Anmeldungsdatum: 16.09.2010
Beiträge: 168
Wohnort: Oelde - Nha Trang
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Verfasst am:
24.07.2017, 18:27 (Kein Titel) |
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was ist denn das für eine Arbeitsweise.
wir haben am 05.04.2017 das Visum (Familiennachzug) für die Tochter meiner Frau beantragt.
Nach wiederholten Nachfragen auf dem örtlichen Ausländeramt hat man uns vor 3 Wochen gesagt: Es ist alles ok. Es sind jetzt alle Papiere da. Sie seien: (Wortwörtlich) irgendwo umhergeirrt. Der Sachbearbeiter: aber, wir brauchen noch eine Verpflichtungserklärung. (das sagt der uns nach 3 1/2 Monaten warten).
Ich gehe eine Etage tiefer um die Erklärung zu machen. Nein, sagt die Dame, das geht so nicht. Ich brauche einen Termin. Wieder 3 Wochen warten. Der Termin war heute, am 24.07. Habe dann heute morgen die Erklärung gemacht, dauerte keine 5 Minuten.
Dann mit der Erklärung zum Sachbearbeiter. Aber, der Sachbearbeiter hat bis zum 15.08. Urlaub.
Die Vertretung: machen sie ne Kopie, ich lege sie auf seinen Schreibtisch.
Das zu Thema: Arbeitsweise
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Adi
Geschlecht:
Alter: 37
Anmeldungsdatum: 13.02.2011
Beiträge: 479
Wohnort: BW
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Verfasst am:
26.07.2017, 13:04 (Kein Titel) |
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@offi: ja, furchtbar. Habe den EAT nun erhalten, nachdem ich 2h lang versucht habe jemanden zu erreichen. Dann habe ich förmlich die Dame gezwungen das zu bearbeiten, 2 Tage später konnte ich es dann abholen. Die eine sagt Urlaub, die andere Krankheit. Ausweis is ja schon seit 2 Monaten gültig, furchtbar
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